Gerichtsvollzieher will in meine Wohnung pfänden für Sohn

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Loona Cecil
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher will in meine Wohnung pfänden für Sohn

Hallo bin neu hier und brauche eure hilfe.Mein Sohn lebt im Ausland ist aber bei mir Angemeldet jetzt kam ein Brief vom Gerichtvollzieher er möchte vorbei kommen und es muss jemand Frühs da sein ,ich habe versucht zu erklären was Sache ist das ich Arbeite und keiner daheim sein kann.Er meinte er will trotzdem vorbei kommen!Gut meine Frage darf er überhaupt in meiner Wohnung?Mein Sohn Besitz nichts hier !All sein Besitz hat er mit genommen!Danke euch allen .Entschuldigt die Schreibfehler ich bin keine Deutsche .

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn der Sohn noch dort gemeldet ist, dann ist das die korrekte Anlaufstelle für den GV.

Man sollte afür sorgen, das der Sohn schnellstens dort abgemeldet wird, um weitere Probleme zu vermeiden.

Wenn der GV immer vor verschlossener Türe steht, darf er die Tür aufbrechen und alles was er dort an verwertbarem findet und dem Sohn zuordnen kann pfänden. In der Regel passiert das beim 3. Mal, manchmal aber auch schon beim 2. Mal.

Wenn er etwas pfändet, dann müsste man beweisen, das das Gepfändete nicht dem Sohn gehört.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loona Cecil
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort ich werde die Summe auch bezahlen 300€ damit keine Probleme mehr sind ,ich wollte nur wissen ob der Gerichtsvollzieher tatsächlich in meine Wohnung darf.Danke nochmals

-- Editiert von Loona Cecil am 18.06.2017 23:19

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Loona Cecil):
ich werde die Summe auch bezahlen 300€ damit keine Probleme mehr sind

Das funktioniert aber nicht. Denn das Problem das der Sohn noch da gemeldet ist, löst es ja nicht.
Was wenn man plötzlich 3000 EUR offen sind oder 30000 EUR?
Kredite, Handyvertrage etc. können auch problematisch werden, wenn da ein Eintrag in der Schufa etc. ist.


Man sollte den GV davon überzeugen, das der Sohn nicht mehr dort wohnt.
Gleichzeitig sollte hier für die Abmeldung des Sohnes gesorgt werden.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Loona Cecil
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,ist richtig aber ich möchte nicht das er für 300€ in die Schufa kommt...es ist eine Arztrechnung .Abmelden werde ich ihn auch für alle Fälle.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Loona Cecil):
ist richtig aber ich möchte nicht das er für 300€ in die Schufa kommt.

Es besteht die Gefahr das Du bzw. Deine Anschrfit auch ein Negativmerkmal bekommt.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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