Gerichtsvollzieher wegen Sohn

29. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
ellimu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher wegen Sohn

Hallo,

mein Sohn ist 20 Jahre, arbeitsuchend und wohnt bei uns zuhause.

wenn er mist baut und deswegen der gerichtsvollzieher kommt, kann der auch bei uns pfänden? Oder nur beim Sohn ?

Lg
ellimu


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Der GV darf eiegntlich alles Pfänden was nicht unter dem Schutz der Pfändung steht (einfaches TV gerät, Lebensmittel bis zum bestimmten Zeitraum, Gegenstände die zur Ausübung der berufl. Tätigkeit benötigt werden usw.)

Die Aufgabe eines GV besteht NICHT die Eigentumsverhältnisse zu klären. Sollte der GV also etwas von Unbeteiligten pfänden, so muss dies via Drittwiderspruchsklage rückgängig gemacht werden.
In der Praxis ist es aber oftmals so, dass sich der GV ggf. vor Ort vom Gegenteil überzeugen läßt (Vorlage von Quittungen/Rechnungen) und/oder von einer Pfändung absieht, da eine o.g. Klage und "ungerechtfertigte Pfändung" dem Gläubiger mehr Kosten verursacht, als eigentlich gewollt.

Jedoch sind die GV eigentlich einsichtig, was die Besitzverhältnisse betrifft und wenn der Filius ein eigenes Zimmer hat wird sich die Suche nach pfändbaren i.d.R. nur auf diesen Bereich erstrecken (was aber auch anders sein KANN)

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