Gerichtsvollzieher-muss ich ihn reinlassen ?

19. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
julia450
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtsvollzieher-muss ich ihn reinlassen ?

hallo zusammen,

im laufe der nächsten Woche hat sich der GV bei uns angemeldet. Uns bin ich und mein Freund, der bei mir wohnt. Hauseigentümer bin ich alleine, der GV kommt wegen meines Freundes. Die Anmeldung des GV erhielt mein Freund auf dem Postweg. Ich wurde von offizieller Seite nicht informiert.
Nun, eine einfache Frage: MUSS ich den GV reinlassen oder nicht ?

Ich denke, da ich der alleinige Eigentümer des Hauses bin, kann ich alleine entscheiden, wer reindarf oder auch nicht. Gegen mich liegt ausserdem nichts vor.
vielen Dank im voraus
julia

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Sicher kannst Du den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen lassen. Kein Problem.

Dann kommt er in der darauffolgenden Woche mit einem Durchsuchungsbeschluß wieder und ist doch drin, notfalls unter Zwangsöffnung der Tür. Das darf der dann nämlich.

Was meinst Du, lohnt sich das? Eher weniger, oder?

Dein Freund wohnt bei Dir. Der Gerichtsvollzieher möchte zu ihm. Sollte er pfändbare Habe finden und diese nicht Deinem Freund, sondern Dir gehören, kannst Du den Eigentumsvorbehalt einwenden.

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#2
 Von 
julia450
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

die Frage ist wirklich, ob er wiederkommt - oder nicht.
es liegt kein öffentliches interesse vor und auch keine wirtschaftskriminalität.
meinst du nicht, der versuch des gv eine verfügung beim einzelrichter zu erwirken, wird abgelehnt ?

(klar, man könnte mein verhalten auch unter dem aspekt sehen, benzin ins feuer zu schütten)

also ich bin ziemlich unsicher.

zu verbergen haben wir nix. die wertgegenstände hat allesamt seine noch-ehefrau im noch-gemeinsamen haus.

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#3
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Wenn Du meinst, daß es eine Frage ist, ob der GV wiederkommt oder nicht, laß es doch drauf ankommen. Sag aber hinterher nicht, es hätte Dich niemand gewarnt.

Bin ein wenig sprachlos. Hast Du tatsächlich keine Ahnung, wovon Du hier sprichst bzw. schreibst, oder tust Du nur so? Im Moment steig ich da noch nicht so ganz hinter.

Ich gebe Dir mal einen guten Rat, bevor Du Dich mit Deiner Argumentation ...es liegt kein öffentliches interesse vor und auch keine wirtschaftskriminalität.
meinst du nicht, der versuch des gv eine verfügung beim einzelrichter zu erwirken, wird abgelehnt ?</I> irgendwo lächerlich machst.

Dein Freund hat Schulden gemacht, die er nicht gewillt ist, zu zahlen. Nun hat der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragt, Deinem Freund höflich bei der Bezahlung der Schulden zu helfen.

Hier interessieren weder öffentliches Interesse noch um was für Schulden es sich handelt oder ähnliches. Es interessiert einzig und allein das, was der Gläubiger möchte. Und einen Durchsuchungsbeschluß bekommt der Gerichtsvollzieher, wenn man ihn nicht rein läßt, da geh so sicher von aus, wie das Amen in der Kirche.

Wenn Dein Freund nichts hat, muß er im Anschluß die Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) leisten. Die nimmt im übrigen auch der Gerichtsvollzieher ab und der darf das sogar, nein nicht darf, er muß, es ist sein Job.

Dann bekommt Dein Freund halt keine Kredite, keine Handyverträge, keine Leasingverträge und sonstiges mehr. Er darf dann auch keine Verträge mit Raten mehr unterschreiben, ohne den Vertragspartner darüber zu informieren, daß er die EV geleistet hat. Weil wenn er die Raten mal nicht zahlt und hat dem Vertragspartner das mit der EV nicht erzählt, begeht er noch einen Eingehungsbetrug und wäre dann ein Fall für den Staatsanwalt.


-- Editiert von dr.o.medar am 19.01.2005 22:18:14

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#4
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo Julia450:

Ich kann Dir aus alter Erfahrung sagen, daß der GV sicher wieder kommt und läßt er die Türe öffnen. Das darf er.
Ich hatte auch mal einen Freund, der eine alte Schuld zwar schon vollständig beglichen hatte, der Gläubiger aber trotzdem einen GV beauftragt hatte.
Beim ersten Termin war ich nicht Zuhause und habe den GV dann angrufen und der hat mir auch gesagt, daß er im Notfall beim nächsten Termin die Tür hätte öffnen lassen, auch wenn mein Freund nur damals bei mir gewohnt hat und ihm nichts von der Einrichtung gehört.
Den Ärger würde ich mir sparen und mit dem GV das Gespräch suchen.

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#5
 Von 
julia450
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

*nachdenklich*
lass mich klären: 1. nein, ich hab keine ahnung, bin noch nie mit sowas konfrontiert worden. 2. mein freund möchte zahlen, kann aber mittlerweile nicht mehr.

wg. arbeitslosigkeit und da er selbst geld von, gerade insolventen firmen zu bekommen hatte, es nun aber nun nicht mehr bekommen kann. verusacher des ganzen schuldenbergs war ein hausbau (eigentümer sind er und seine ehefrau). auf sämtlichen anderen wohnungen haben die gläubiger eintragungen im grundbuch. der wohnungsmarkt läuft schlecht zurzeit, die wohnungen konnten bis jetzt nicht verkauft werden. das ist die aktuelle lage.

die rechnungen des neubaus wurden bisher von ihm alleine getragen. die ehefrau hat sich an den kosten bisher nicht beteiligt , obwohl sie (mit 2 kids) alleine das haus bewohnt.

gut, jetzt kommt der gv also zu uns.

wie geht es weiter ? wird der neubau oder die anderen wohnungen nicht erst zwangsversteigert, bevor er den ev ablegen muss ? ich meine damit, werden nicht erst die schulden an die gläubiger zurückgezahlt und wenn dann noch schulden übrigbleiben, muss er nicht erst dann den ev ablegen ?

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#6
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Das sind Fragen, die Dir eventuell der GV erklären kann oder bestimmt ein Anwalt. Ich kann es leider nicht. Auf jeden Fall liegt die Lösung nicht darin den GV nicht ins Haus zu lassen. Tust Du es nicht, verschafft er sich Zutritt, pappt Dir an Sachen den "Uhu", die Dir gehören und Du hast nachher die Arbeit nachzuweisen, daß das Zeug eben nicht Deinem Freund gehört.
Welche Rolle die Frau in der Sache spielt, weißt Du sicherlich auch nur aus Erzählungen Deines Freundes, oder? Frag seine Frau, die wird es anders sehen. Und wenn sie 2 Kids hat, dann ist es Okay, daß sie in dem Haus wohnt. Dein Freund dagegen ist wieder "ledig" und lose. Er kann ja tauschen.

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#7
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Julia,

die Zwangsversteigerungen der anderen Wohnungen oder Grundstücke können nur die Gläubiger beantragen. Da hat Dein Freund keinen Einfluß drauf.

Und wenn jetzt der Gerichtsvollzieher kommt, muß das nicht von einem Gläubiger sein, der schon eine Sicherungshypothek auf einem der Häuser oder Grundstücke hat. Das kann noch wieder was ganz anderes sein, daß wißt nur ihr.

Ansonsten kann Dein Freund versuchen, dem GV Ratenzahlungen anzubieten. Der GV kann in der Regel (wenn es der Gläubiger nicht explizit ausgeschlossen hat) einer Ratenzahlung zustimmen, wenn die Raten so gelagert sind, daß die Schuld in ca. 6 Monaten bezahlt ist. Es kommt jetzt also darauf an, wie hoch die Forderung ist und ob er das schaffen kann (um ein oder zwei Monate stellt sich auch ein GV nicht an). Und wenn man mit diesen Leuten (GV) vernünftig redet, ihnen die Situation wahrheitsgemäß schildert und sich bemüht, wirst Du feststellen, daß die meisten nett sind. Die haben nämlich auch keinen angenehmen Job und sehen täglich mehr Elend, als Du und ich.

Eventuell kannst Du Deinem Freund helfen und ihr setzt im Gegenzug ein Schriftstück (so eine Art Vertrag) auf, worin festgehalten ist, wieviel Geld Du für ihn verauslagt hast und daß er es zurückzahlt. Nur eine Möglichkeit, wenn die Abgabe der EV verhindert werden soll. Lohnen tut es sich das aber auch nur, wenn nicht noch mehr ansteht.

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#8
 Von 
julia450
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo nelli,
es ist ok, ich werd ihn reinlassen.
nur, das mit den rechnungen weiss ich ziemlich sicher, hier kommen rechnungen/ zahlungsaufforderungen ja mit der post an.
ich bin nicht sicher, ob man in 350qm wohnen muss, sie fährt 2x im jahr in urlaub, die lampen im kinderzimmer kosten 1500 euro, nur das beste ist gerade gut genug für madame. sie vereitelt den kontakt der kinder mit dem vater. er ist einzig ein wandelndes portemonnaie. (schreibt man das so ?)aber um sie geht es auch weniger.
ich möchte lieber wissen, wie es weitergeht.

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#9
 Von 
Nelli
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 45x hilfreich)

Man mag bestimmt Dinge anders sehen und nicht alles für gerecht halten, aber wer sagt schon, daß das Leben gerecht ist?
Ansonsten kann ich mich nur "dr.o.medar" anschließen. Redet mit dem GV. Die meisten sind sicherlich nett und versuchen auch für den Schuldner eine gute Lösung zu finden. Ich hatte damals bei der Sache mit meinem Freund zumindest einen sehr netten. Und ich denke, daß man mit (fast) jedem reden kann, wenn man zeigt, daß man Willens ist.
Wenn Dein Freund ihn anruft, kann es gut sein, daß er erst mal einen weiteren Besuch verzichtet, wenn Dein Freund z. B. bei ihm vorbei kommt und die Dinge regelt.

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#10
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

Julia 450,ich glaube den GV brauchste nicht reinlassen.Leider war nicht ersichtlich ob Ihr Freund sich ein Zimmer bei Ihnen gemietet hat,oder ob er nur so bei Ihnen wohnt.Wenn er nur so bei Ihnen wohnt ohne Mietvertrag und deshalb warscheinlich nur vorüber gehend damit er nicht unter der Brücke schlafen muß, gibts bei Ihnen auch nichts zu pfänden---das erklären Sie dem GV und gut .Hat er allerdings einen Mietvertrag,dann haben Sie den Zugang zu den vermieteten Räumen zu gewährleisten,bzw den GV auch rein zu lassen.

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#11
 Von 
+Olga+
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 18x hilfreich)

GVs lassen i d R mit sich reden. Die wollen ja auch eine Lösung der Angelegenheit. Wenn der GV zu uns kommt setzen wir uns zusammen hin und vereinbaren normalerweise Ratenzahlung. Wirst sehen, GVs sind meist verständnisvoller, als man vorher oft befürchtet.

Gruß, +Olga+

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Und sei froh, dass du vorher weißt, wann er kommt. Der GV muss nämlich sich nicht unbedingt ankündigen. Wenn der 2x da war und du nicht, dann kann er die Tür öffnen lassen.
Bezüglich der Ehefrau: Wie sieht es da mit Trennungsunterhalt aus? Wer ist im Grundbuch eingetragen?

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