--- editiert vom Admin
Gerichtsvollzieher kommt bald evtl- was ist pfändbar - was nicht?
Post vom Inkassobüro?
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--- editiert vom Admin
Also erst einmal kann der Gerichtsvollzieher pfänden, was in der Wohnung ist.
Wenn Ihre Verlobte eindeutig beweisen kann,d ass die Gegenstände ihr gehören (anhand von Rechungen etc.) wird der die Pfändung wohl nicht vornehmen. Allerdings wäre es auch möglich, dass er pfändet und Ihre Verlobte die Gegenstände dann über eine Klage (mir fällt der Name nicht ein), wiederbekommt.
Ich würde sagen, dass er die genannten Geräte wohl sicher pfänden würde.
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--- editiert vom Admin
Ich mag ja spießig klingen, ABER;
Wäre es nicht fairer wenn erst garnicht über die Unpfändbarkeit von HD-TV`s und PS3-Konsolen diskutiert werden müsste ??
Ich meine das X für die Dummheit mit Haft bezahlt (gebüßt )hat , ist ja auch völlig okay und natürlich hat X dann auch eine 2. Change verdient.
Aber das ist nur die eine Seite, denn für den Materiellen Schaden hat er ebenfalls aufzukommen.
Wenn dies auch in der Vergangenheit per Ratenzahlung passiert ist, kann X wohl kaum auf ein Recht darauf von den Gläubigern hoffen.
Klar jetzt kommt wieder die Sache mit; Die Dinge ( PS3 / HD-TV etc. ) gehören meiner Verlobten...
Natürlich kann man(n) das sagen, aber sein wir doch mal erhlich.....Es gibt spannendere Geschichten ( und glaubhaftere).....
Wenn es ein GV ist der bereits öffter solche Fälle hatte, und sein Auftraggeber ebenso, ist dennen Sch.....egal was unter dem Strich bei rauskommt.Hauptschache die Sachen werden X entzogen.
IST GEMEIN......aber wie ich finde zurecht !!
So und jetzt beschimpft mich.........ICH BRAUCH DAS !!
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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"
So und jetzt beschimpft mich.........ICH BRAUCH DAS !!
http://www.youtube.com/watch?v=swdJO4w09Qs
Oh Herrin strafe mich.....
Also mir fehlen die Worte...du bist ja eine ganz schlimme
Okay in Zukunft darfst du mich Spanken bei einer kontorversen Meinung !!
In tiefer Demut....
ur slave
qwasy
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