Gerichtsvollzieher an Zweitwohnsitz

8. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
StYxXx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsvollzieher an Zweitwohnsitz

Hallo,

ich bin nach längerer Abwesenheit an meinen Zweitwohnsitz gefahren und habe dort zwei Nachrichten einer Gerichtsvollzieherin, wegen zwei unterschiedlichen Zwangsvollstreckungssachen im Briefkasten gefunden. Leider sind dort nur die Geld-Summen und Aktenzeichen angegeben, so weiß ich nichtmal, worum es gehen soll. Erhalten habe ich in letzter Zeit keine Mahnungen oder ähnliches. Man muss allerdings dazu sagen, dass hier oftmals Briefe (auch Einwurf-Einschreiben!) verschwinden (zumindest wenn man den Sendern Glauben schenkt).

Laut den Briefen war die Vollzieherin wegen den beiden Angelegenheiten einzeln hier und hat mich (logisch, Zweitwohnsitz) nicht angetroffen. Es werden auch zwei erneute Termine (je einer pro Fall) angekündigt, von denen einer bereits in der Vergangenheit liegt.

Jetzt wollte ich fragen, wie das rechtlich aussieht und auf was ich mich einstellen muss. Wird jetzt, weil ich wegen einer Sache auch beim zweiten Termin nicht da war, irgendwas passieren? Ist es überhaupt rechtlich in Ordnung, dass Forderungen am Zweitwohnsitz gestellt werden? Muss ich da auf jeden Fall bezahlen, oder kann ich erst sagen, dass ich keine Ahnung habe, worum es überhaupt geht und Mahnungen sehen will um ggf. Einspruch zu erheben? Oder wird gar irgendwas gepfändet, wenn ich nicht genügend Bargeld vorrätig haben sollte?

Danke

-- Editiert von StYxXx am 08.02.2009 00:37

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Die Vollstreckung ist auch am Zweitwohnsitz möglich. Ich würde mich, um weiteren Ärger zu vermeiden, umgehend telefonisch bei der Gerichtsvollzieherin melden. Sie wird Dir auch sagen können um welche Forderungen es sich handelt.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Muss ich da auf jeden Fall bezahlen, oder kann ich erst sagen, dass ich keine Ahnung habe, worum es überhaupt geht und Mahnungen sehen will um ggf. Einspruch zu erheben?


Dafür ist es i.d.R. zu spät. Wenn der Gerichtsvollzieher mit einem Titel anrückt, haben Sie zuvor schon mehrere Gerichtsschreiben erhalten (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid,...). Insofern genügend Möglichkeiten für Sie zur Kenntnisnahme. Oft kann der GV auch gar nicht sagen, um was es genau geht, da die Forderungen im Vollstreckungsauftrag oft nicht genau aufgeschlüsselt werden (und das müssen sie auch nicht).

Wie mein Vorredner schon sagte: Einfach mal da anrufen, fragen worums geht und dann zahlen. Alles andere wird nur noch teurer. Eine Pfändung wäre auch möglich, oder ab die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, wenn alles andere nichts bringt.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
StYxXx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das hat jetzt etwas länger gebraucht. Danke für die Antworten. Ich habe die Gerichtsvollzieherin besucht und mir die Briefe, die sie bekommen hat (edit: "Vollstreckungsauftrag und Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung"), zeigen lassen. Wirklich viel ließ sich daraus aber auch nicht ablesen, außer dass es von der Landesoberkasse bauftragt wurde.

Laut Datenangaben waren das teils schon Jahre alte Dinge (dort hatte ich den Zweitwohnsitz noch gar nicht). Ich habe nie irgendwelche Vollstreckungsbescheide oder ähnliches bekommen. Ich hätte wohl auch kaum wegen unter 100 Euro irgendetwas riskiert ;) Interessant ist, dass bei dem Schreiben an die Vollzieherin Kosten für "OGV Sattler" angegeben sind. Ein weiterer Gerichtsvollzieher? Für was steht OGV? Wenn das so wäre, wieso habe ich dann nie etwas gehört und jetzt eine neue?

Da hier wohl offensichtlich was nicht stimmt, würde mich mal interessieren, was man dagegen tun kann. Die Gerichtsvollzieher konnte da auch nicht soviel sagen (sie weiß wohl nur, was sie tun kann). Erstmal zahlen, ok. Und dann? Wie klagt man es wieder ein? Bei der Landesoberkasse war bisher niemand erreichbar.

-- Editiert am 03.03.2009 23:58

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#4
 Von 
bummelbiene99
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo,

normalerweise steht OGV für Obergerichtszieher - wahrscheinlich haben im Vorfeld bereits Vollstreckungsversuche stattgefunden.

In der Regel ist es so, dass der Gläubiger bei Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrages die geltend gemachten Kosten nachweisen muss.
Leider sieht es jedoch in der Praxis so aus, dass einige Gerichtsvollzieher die beigefügten Forderungsaufstellungen nicht prüfen bzw. ohne Nachweis akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Na die "Landesoberkasse" hat doch Telefon. Das kann man ganz schnell rausfinden warum die was wollen.

Strafzettel, Steuer oder Abgaben alle Art

K.

P.S. Zweitwohnungssteuer :-)

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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