Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
ich habe zwei Fragen und zwar:
1. Eine EV ist beim GV abgegeben. Die drei Jahre noch nicht rum. In der SCHUFA-Selbstauskunft steht zwischenzeitig Haftbefehl... Wie kann so was vorkommen?
2. Der Gläubiger beauftragt den GV zu der Abnahme eines EV beim Schuldner. Der Schuldner hat schon bei diesem Gerichtsvollzieher eine abgegeben. Trotzt dem muss der Gläubiger für Vollstreckungsmaßnahme zahlen, obwohl GV wusste über den "Erfolg". Warum?
Danke im Voraus.
Gerichtsvollzieher
17. Juni 2009
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Frage vom 17. Juni 2009 | 22:32
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 4x hilfreich)
Gerichtsvollzieher
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#1
Antwort vom 17. Juni 2009 | 23:12
Von
Status: Praktikant (867 Beiträge, 476x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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