Gerichtsvollzieher Mit eigenen Ansichten

27. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
robby61
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtsvollzieher Mit eigenen Ansichten

Hallo ,
haben hier besondere Gattung des Berufsstandes.
Dieser meldet sich per SMS mit Forderungen an, sieht den per SMS versandt Termin auch noch als rechtsgültig.
Oder er schreibt per email .
Lese ja täglich mails
Habe angeboten, das er es ruhen lassen soll, weil ich mich mit Gläubiger einigen möchte.
Kam patzig , sie zahlen an mich sonst keinen.
Der will keine Gläubiger Einigung , sondern stur seinen Auftrag .
Schrieb ihm dann auf seine SMS mal zurück, ergab sich so, kam sofort Anruf : was bilden Sie ( ich) sich ein, mir eine SMS zu schreiben.
Dacht nur, hast Glück das Vollstreckungsbeamter bist.
Als ich mitteilen muss eine Rate auszusetzen, da neuen Arbeitgeber und andere Gehalts Termine,
( wenn sie nicht zahlen, geben Sie ( ich) vermögensauskunft ab.
Das die GV schweren Job haben, bestreite ich nicht. Das Verhalten ist aber sowas von arrogant.
Neue Vollstreckung entweder zahlungsvereinbarung oder vermögensaufstellung .
Das dies evtl noch strittig ist ? Egal.
Ist nur mal so , das man sieht was sich alles Abspielen kann .

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
sieht den per SMS versandt Termin auch noch als rechtsgültig.

GV müssen sich nicht per Termin ankündigen. Die können auch unangemeldet vorbei schauen.

Zitat:
sondern stur seinen Auftrag .

Das ist seine Aufgabe, richtig.
Er muss weder Aufschub gewähren, noch muss er darauf vertrauen, dass irgendeine "Verhandlung" mit einem Gläubiger passiert oder gar erfolgreich ist.

Es gab genug Gelegenheiten für dich, irgendetwas mit dem Gläubiger zu klären. Jetzt ist es schlichtweg zu spät.

Zitat:
Das Verhalten ist aber sowas von arrogant.

Ich sehe bei deiner Schilderung weder Arroganz, noch irgendetwas Unerlaubtes.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Wenn etwas strittig ist solltest du ordentliche Rechtsmittel einlegen. Das geht den GV nichts an und kümmert ihn auch nicht.

Selbstverständlich will er entweder die VA oder Geld. Eine RZ muss er nicht annehmen wenn du ihm nicht glaubhaft versichern kannst diese auch zu zahlen. Wenn der GV dir nicht glaubt gibst du gleich die VA ab oder zahlst komplett.

Der Gläubiger wäre schön blöd sich jetzt noch mit dir zu einigen und den GV zurückzupfeifen.

Die Aufgabe des GV ist ... unangemeldet kommen (Termin vorab ist Bequemlichkeit und unnötig), ZV durchführen (in Schränke schauen, Bargeld, ...), nach Auftrag die VA abnehmen und Tschüss. Hat der Schuldner die komplette Forderungssumme so nimmt er diese und sagt auch Tschüss. Alles weitere ist reines Entgegenkommen.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von robby61):
Ist nur mal so , das man sieht was sich alles Abspielen kann
Klar, wenn man Schulden nicht bezahlt, dann spielt sich genau so ab. Das ist genau das was ein GV tut wenn es ein höflicher GV ist. Man bettelt jetzt nicht mehr bei dir oder fragt dich höflich, nun ist es soweit, dass man einfach nimmt. Die aktuelle Situation ist dir selbst zuzuschreiben.

-- Editiert von -Laie- am 27.06.2017 14:14

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von robby61):
Das dies evtl noch strittig ist ? Egal.

Nun, es ist in der Phase nicht mehr strittig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Gerichtsvollzieher Mit eigenen Ansichten


Falsch, Schuldner mit falschen Ansichten.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Und was war jetzt die Frage?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
robby61
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Gerichtsvollzieher Mit eigenen Ansichten


Falsch, Schuldner mit falschen Ansichten.

Aber sicher nicht Schuldner mit falschen Ansichten.

Denn der " Schulder " bezahlt seine Schulden, was manche sicher nicht machen.

Wenn ich sms bekomme, nehme ich mir das Recht an die Nummer antworten.
2. Es geht hier nicht wie die Psydo Profis in Jura Deutsch schreiben wollen,um die nicht Zahlung.
Es geht auch nicht , meldet er sich an oder nicht,
denn das ist mir ziemlich egal bis wurscht.
Es geht um Verhalten.
Rechtskräftig ist ein schreiben mit Unterschrift und Siegel
Nicht eine Mail oder SMS .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von robby61):
Rechtskräftig ist ein schreiben mit Unterschrift und Siegel
Nicht eine Mail oder SMS .

Diese Ansicht ist schlicht falsch.

Kann man natürlich beibehalten, ist dann aber eher zum Nachteil.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso schreibst du dann hier, wenn du sowieso alles besser zu wissen glaubst?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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