>Gerichtsverfahren bei Beförderungserschleichung
Sie haben sicherlich nichts falsches getan.
Über die Hälfte aller Fälle vor Gericht sind doch wirklich Lappalien. Dazu gehört auch ihre Leistungserschleichung. Da kann ein Anwalt zwar auch hilfreich sein, ist aber zumeist nicht nötig. Der Bereich, der eine Freiheitsstrafe einbringen würde, wird hier zumeist nicht erreicht.
Dem Anwalt können sie jederzeit das Mandat entziehen. Er wird natürlich trotzdem was verlangen, er hat ja auch schon eine Leistung erbracht. Aber die Kosten für die Hauptverhandlung etc. fallen nicht an.
Ich hoffe die Herren RAe hier im Forum lynchen mich nicht für meine Worte ;-)
Wäre sehr nett, wenn du uns das Ergebnis mitteilst. Ich rechne ohnehin mit einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft.
von Hubernatz am 17.10.2002 19:26
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