A klagt B wegen Forderung beim LG. A hat B außergerichtlich Vergleichsversuche angeboten während des Verfahrens (Anwälte), B reagiert/will nicht. Das Gericht hat ein Gütetermin nach 9 Mon. (es auch ein Geburt) festgelegt. A will nicht mehr verhandeln.
Die Forderungen sind vertraglich vereinbart, es gibt hier keine Verhandlungsbedarf. A möchte jetzt nur die Beweisaufnahme.
Kann A von das Gericht verlangen von ein Verhandlungstermin anzusehen und direkt die Beweisaufnahme zu veranlassen?
Gerichtstermin unerwünscht!
Was denn, so teuer?
Was denn, so teuer?
.
Warum stellen sie diese Frage nicht ihrem Anwalt wenn sie schon einen haben und bezahlen?
gruß charly
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genau, darum die Frage!
Kann ein Partei in diesem Fall ein Verhandlungstermin ablehnen, ohne Folgen?
Was hat das mit Standesrecht zu tun?
"Verlangen" kann man von Gericht natürlich alles. Manchmal geben sogar drei Wünsche in Erfüllung
@Hans
Gehen Sie mit dem armen Kollegen dort zum Termin, teilen Sie dem Richter (aber bitte nur nach Absprache mit dem armen Kollegen) mit, dass ein Vergleich nicht in Betracht kommt und in der Regel wird das gericht dann sofort, also noch in der gleichen Sitzung in das streitige Verfahren überleiten und es werden die Anträge gestellt. Ob eine Beweisaufnahme notwendig wird, wird das Gericht entscheiden.
Aber beide Vorkommentare waren 100% zutreffend.
MfG
RA Thomas Bohle
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