Gerichtstermin - Anordnung zur Erscheinung. Reisekosten?

26. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Daddyone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Gerichtstermin - Anordnung zur Erscheinung. Reisekosten?

Hallo,

ich habe eine Frage, da ich leider selber nicht weiter weiß und mich einfach interessieren würde, inwiefern es rechtlich mit dieser Situation aussieht.

Ich habe einen Termin vom Gericht bekommen, bei welchem ich den Umgang bzw das Sorgerecht geregelt haben möchte und habe dazu eine Anwältin eingeschaltet, da meine Ex ja nicht mit sich reden lässt. Da meine Tochter viele 100 Kilometer weg wohnt, sehe ich sie nicht so regelmäßig und daher will ich das geregelt haben. Soooo: nun kam eine Einladung vom Gericht, dass ich in 10 Tagen einen Termin beim Gericht habe - oben, bei meiner Tochter. Nicht, dass das ziemlich Kurzfristig kam, nein, auch wollte ich jetzt einen Zuschuss beantragen wegen der Reise- & Übernachtungskosten. Das ging damals ganz einfach, als ich den Vaterschaftstest gemacht habe. 2 Übernachtungen und komplette Reisekosten (eigenes KFZ) wurden übernommen. Doch jetzt stellt sich das Gericht sturr. Es will die Kosten nicht bezahlen. 5 Tage vergingen bis dahin. Es bleiben also nur noch 5 Tage übrig, bis der Termin stattfindet.

Meine Anwältin meinte jetzt, dass mir abgelehnt wurde, da ich nicht hilfebedürftig bin. Ich muss dazu sagen, dass ich Privatinsolvenz habe, mit dem pfändungsfreien Geld zwar gut auskomme, aber natürlich dieses Geld so spontan nicht auftreiben kann. Wieso bin ich als Insolvenzler nicht hilfebedürftig? Auch ohne der Insolvenz wurde mir damals Prozesskostenbeihilfe genehmigt, doch dieses Gericht, welches schon von Anfang an gegen mich arbeitet (ist ein anderes als beim Vaterschaftstest), will nichts bezahlen. Nun wollte meien Anwältin mit dem zuständigen Richter sprechen (morgen!), um das auszuhandeln, wie es weitergeht. Sie meinte er könnte irgendwie die Übernahme ablehnen, auf gut deutsch gesagt, dass die chance eh sehr gering ist, dass sich zwecks dem Umgang was ergibt und daher auf "Mutwilligkeit" (?!) zurückgreifen.

Wie sieht es rechtlich aus? Was, wenn mir das nicht bezahlt wird? Ich kann nicht hochfahren, wenn ich das Geld so schnell nicht aufbringen kann. Da ich aber eine Anordnung habe, dass ich persönlich erscheinen muss, bin ich etwas überfragt. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Danke

-- Editier von Daddyone am 26.05.2015 15:31

-- Editiert von Moderator am 05.06.2015 14:22

-- Thema wurde verschoben am 05.06.2015 14:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Ich muss dazu sagen, dass ich Privatinsolvenz habe, mit dem pfändungsfreien Geld zwar gut auskomme, aber natürlich dieses Geld so spontan nicht auftreiben kann.

Über welche Orte reden wir denn hier?
Die Bahn fährt für 39 EUR. Mitfahrzentrale fährt man mit für 10-30 EUR. Bus fährt ab 15 EUR. Deutschlandweit



Zitat:
Was, wenn mir das nicht bezahlt wird?

Dann musst Du halt schauen wie Du da hin kommst oder eine Verschiebung beantragen.



Zitat:
Ich kann nicht hochfahren, wenn ich das Geld so schnell nicht aufbringen kann.

Deine Anwältin bleibt zu Hause während der Verhandlung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daddyone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

es handelt sich um bayern (ganz unten) und Niedersachen (ganz oben). 950 Km Distanz. Die Bahn fährt 14 Stunden. Das heißt eine Anreise mit Bus und Bahn ist nicht möglich. Mitfahrzentrale ist keine Alternative, da ich sichergehen muss, zu dem Termin zu kommen und im Falle eines Falles, dass wirklich was ausfällt, habe ich bei einer Zuugveerbindung zumindest den Beweis, dass dieser ausgefallen wäre. Da aber Zug schon entfällt und Busse von hier aus nicht fahren (nur pber Umweg nach M;ünchen etc) bleibt nur noch das Auto. Deswegen wurde das damals auch bewilligt.

Nein die Anwältin kommt nicht. Sie hat einen Vertreter dort oben beauftragt, sich der Sache anzunehmen

-- Editiert von Daddyone am 26.05.2015 16:02

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist, können die Reisekosten nicht mit dem Argument: "die Klage ist mutwillig" abgeblockt werden; wohl aber, wenn der Richter der Meinung ist, Du wärest nicht mittellos. Für die Mittellosigkeit gibt es leider keine klaren Grenzen. Allein deswegen, weil dir ev. PKH/VKH für das Verfahren gewährt worden ist oder du nur das pfändungsfreie Einkommen zur Verfügung hast, musst Du nicht mittellos sein. Möglicherweise sagt sich das Gericht auch: wenn bisher ja auch irgendwie die Reisekosten für die Umgangskontakte der Tochter aufgebracht worden sind, wieso geht das jetzt nicht bei deinen Reisekosten zum Termin. Und was soll die Klage auf regelmäßigen Umgang, wenn der Kläger den Umgang eh nicht finanzieren kann.
Wenn das Gespräch der Anwältin morgen nichts bringt, sehe ich nur noch folgende Möglichkeiten.
- Verschiebung beantragen um anzusparen (ob das klappt steht in den Sternen).
- Geld bei Bekannten leihen
- Urlaub nehmen, rechtzeitig den Bus nehmen und im Bus schlafen.

2x Hilfreiche Antwort

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