Hallo,
ich habe eine Abmahnung wegen der angeblichen illegalen Nutzung einer Tauschbörse bekommen.
Der Abmahner hat mit der Begründung "Paragraph 32 ZPO" und einen dazu passenden Beschluß den Gerichtsstand nach seinen Wünschen festgelegt. Soweit ich die Materie verstanden habe, kann man &32 ZPO als Begründung nicht einfach so stehen lassen.
Habe ich eine Möglichkeit, gegen diese Festlegung des Abmahners etwas zu unternehmen ?
Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt muß das erfolgen ?
Im Rahmen der Abmahnung habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch die Zahlung mit der Begründung "Anschuldigung ist nicht bewiesen" nicht getätigt. Die nächsten Schritte sind zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.
Vielen Dank für die Hilfe
Schöne Grüße
-----------------
""
Gerichtsstand bei Abmahnung wegen Filesharing
28. Mai 2010
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2010 | 14:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsstand bei Abmahnung wegen Filesharing
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Mai 2010 | 16:15
Von
Status: Praktikant (944 Beiträge, 280x hilfreich)
Willkommen beim fliegenden Gerichtsstand im Internet. Da wird die unerlaubte Handlung eben überall begangen, wo die Daten herunterladbar waren, also mindestens in jeder deutschen Stadt.
Es haben zwar auch Gerichte dem fliegenden Gerichtsstand schon Grenzen gesetzt, allerdings nur dort, wo die freie Gerichtsstandswahl offenkundig dazu genutzt wurde, sich einen rechtsmißbräuchlichen Vorteil zu verschaffen (etwa jemanden aus dem Nordosten irgendwo tief im Südwesten zu verklagen).
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.057
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
15 Antworten