Gerichtsstand bei Abmahnung wegen Filesharing

28. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.05.2012 17:19:13
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtsstand bei Abmahnung wegen Filesharing

Hallo,

ich habe eine Abmahnung wegen der angeblichen illegalen Nutzung einer Tauschbörse bekommen.

Der Abmahner hat mit der Begründung "Paragraph 32 ZPO" und einen dazu passenden Beschluß den Gerichtsstand nach seinen Wünschen festgelegt. Soweit ich die Materie verstanden habe, kann man &32 ZPO als Begründung nicht einfach so stehen lassen.

Habe ich eine Möglichkeit, gegen diese Festlegung des Abmahners etwas zu unternehmen ?

Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt muß das erfolgen ?

Im Rahmen der Abmahnung habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch die Zahlung mit der Begründung "Anschuldigung ist nicht bewiesen" nicht getätigt. Die nächsten Schritte sind zum jetzigen Zeitpunkt noch offen.

Vielen Dank für die Hilfe

Schöne Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

Willkommen beim fliegenden Gerichtsstand im Internet. Da wird die unerlaubte Handlung eben überall begangen, wo die Daten herunterladbar waren, also mindestens in jeder deutschen Stadt.

Es haben zwar auch Gerichte dem fliegenden Gerichtsstand schon Grenzen gesetzt, allerdings nur dort, wo die freie Gerichtsstandswahl offenkundig dazu genutzt wurde, sich einen rechtsmißbräuchlichen Vorteil zu verschaffen (etwa jemanden aus dem Nordosten irgendwo tief im Südwesten zu verklagen).

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