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Gerichtspräsident nach Trunkenfahrt verurteilt

AFP VOM 16.5.2001 | Nachrichten - Neue Urteile | 5766 Aufrufe
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Werner, Eisenberg, Gerichtspräsident

- Polizist für Verzicht auf Blutprobe Angebote gemacht

Wegen einer Trunkenfahrt im vergangenen Juli ist der Präsident des Kasseler Landgerichts, Werner Eisenberg, zu einer Geldstrafe von 39.100 Mark verurteilt worden. Das Amtsgericht Schwalmstadt hielt den 53-jährigen nicht nur der "fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit" für schuldig, sondern auch der fahrlässigen Brandstiftung und der versuchten Bestechung. Er muss auch seinen Führerschein abgeben.

Eisenberg war im vergangenen Juli mit seinem Wagen auf einem Feldweg bei Gilserberg im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis stecken geblieben. Nach den Feststellungen des Gerichts setzte seine heiße Abgasanlage ein Getreidefeld auf rund 60 Quadratmetern in Brand. Wie ein Polizist aussagte, stellte der Gerichtspräsident später auf dem Polizeirevier dem Beamten eine Beförderung in Aussicht, um eine Blutprobe zu verhindern. Der Polizist beharrte aber auf der Untersuchung, die einen Blutalkohol-Wert von 2,37 Promille ergab. Nach Berechnungen eines Gutachters muss der Gerichtspräsident demnach deutlich mehr als einen halben Liter Korn getrunken haben. Eisenberg gab vor Gericht an, erst auf dem Feldweg getrunken zu haben, um zu "relaxen". Dies schloss der Gutachter wegen der Menge jedoch aus.

Das Amtsgericht ließ es offen, ob Eisenberg schon bei seiner Abfahrt am späten Nachmittag aus der Tiefgarage des Kasseler Landgerichts betrunken war und urteilte auf 170 Tagessätze zu je 230 Mark. Die Staatsanwaltschaft hatte 230 Tagessätze gefordert, die Verteidigung Freispruch. Mit dem Urteil werde "das Leben eines Mannes zerstört, der bisher untadelig gearbeitet hat", sagte der Verteidiger. Das Hessische Justizministerium wollte sich noch nicht zu dem Urteil äußern; der Gerichtspräsident muss nun aber auch mit einem Disziplinarverfahren rechnen.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2001

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