Gerichtskostenhilfe

4. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
knutshi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskostenhilfe

Hallo liebe Experten,

es geht um folgendes:
Ich, 20, Schülerin, möchte meinen Vater verklagen, da er sich seid geraumer Zeit um den Unterhalt drückt.
Ich lebe noch bei meiner Ma und lebe quasi von ihrem Einkommen.
Da ich aber die Klägerin bin, müsste ich ja auch eigentlich für die Gerichtskosten aufkommen.
Dies ist mir mit meinem Nebenjob, der auf 400€ Basis läuft, ich am Monatsende aber nie auf diese Summe komme, nicht möglich.
Heute habe ich mir also schon mal einen beratungsschein organisiert.

Frage: Wie geht es jetzt weiter? Es kommen wahrscheinlich enorme Kosten auf mich zu, die ich natürlich nicht tragen kann. Kann ich also eine Gerichtskostenhilfe in Anspruch nehmen?

Schon mal vielen Dank, für eure Antworten, liebe Grüße,

marie

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

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#2
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
knutshi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ist es nicht so, dass Menschen Gerichtskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen können, wenn sie nicht im Stande sind, einen Prozess selbst zu finanzieren?
Das wäre bei mir ja der Fall..

Liebe Grüße,
Marie

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#4
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#5
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Was das eigene Einkommen angeht, haben wir da auch so unsere Erfahrungen damit machen dürfen, es ist durchaus nicht immer überobligatorisch. Wurde unlängst von einem OLG so ausgeurteilt, dass bei "nicht so rosigen" finanziellen Verhältnissen des KV (hier ca. 1750 € bereinigtes Netto und ein weiteres unterhaltsberechtigtes minderjähriges Kind) das Nebeneinkommen des volljährigen Kindes voll mit anzurechnen ist.
Das AG sah das noch anders. Letztlich musste das Kind die Gerichtskosten auch aus der ersten Instanz zahlen.

Das wäre im Fall der TE 400 € eigenes Einkommen + 154 € KG = 554 €, die vom Berdarf abzuziehen wären. Ob dann der Vater noch KU leisten muss, ist fraglich.
Die Frage nach der Schule wurde auch noch nicht beantwortet.

@ Reike
Schön, dich wieder zu lesen. ;-) Ich hoffe, es geht dir gut?
Grüßle KuschelbaerR

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 10.10.2006 20:32:09

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Ach ja, ergänzend zu der Aussage von Palma:

es ist nicht nur nervenschonender und weniger schlimm, wenn das Jugendamt die Berechnung vornimmt, es ist auch für beide Seiten kostenlos!
Und glaub mir, nichts zerstört ein Eltern-Kind-Verhältnis nachhaltiger, als eine mutwillig angestrengte Klage (die letztlich vielleicht auch noch völlig umsonst - aber nicht kostenlos ;) - geführt wurde)!

Also überleg es dir gut!

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#7
 Von 
knutshi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es denn wirklich so, dass das Jugendamt bis zum 21. Lebensjahr die Klägerfunktion übernimmt?
Meine Ma hat nämlich mit diesem telefoniert und die haben uns gesagt, dass wir uns nen Beratungsschein holen sollen und blablabla..

Liebe Grüße,

Marie

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#8
 Von 
knutshi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso, und im Allgemeinen:
Mein Vater ist doch so lange unterhalspflichtig, wie ich mich inner Ausbildung befinde, egal, ob ich nen Job habe oder nicht?!

Die Sache ist ja auch die, dass mein vater sagt, er könne nicht zahlen, jedoch mit seiner Familie in Saus und Braus lebt.
Der Kontakt ist eh beendet und ein schlichtendes Gespräch wird nicht statt finden. Er hat Kohle, drückt sich aber und sagt, er hätte keine. Dies gilt ihm jetzt nachzuweisen..
Alles eine verdammte *******, wenn ich das mal so sagen darf..

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#9
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Klägerfunktion? Ich glaub, ich steh im Wald!
Das JA kann dich auf Antrag beraten, wieso denn gleich klagen? Reicht nicht erst einmal, dass man sich über das JA miteinander versucht zu einigen, dass das JA erst mal eine Berechnung durchführt? Die versuchen das gern abzuwimmeln, sind aber dazu verpflichtet.
Wieso müssen Kinder gleich immer gegen die Eltern klagen? Wenn kein Kontakt besteht, woher weisst du so genau, dass dein Vater in Saus und Braus lebt? Manchmal trügt der äußere Schein. Ihm hat ein Selbstbehalt dir gegenüber zu verbleiben, der je nachdem, was du machst, unterschiedlich hoch ist, also entweder 890 € oder 1.100 €. Wobei wir wieder bei der Frage nach der Schule wären. was für eine Schule ist das? Hat er noch weitere (minderjährige) Kinder? Die könnten dir eventuell im Rang vorgehen, ebenso wie evtl. die Ehefrau - da kommt es wieder darauf an, was für eine Schule du besuchst.
Bist du nämlich privilegiert, dann bist du gleichrangig mit allen anderen Kindern, sonst rangierst du nach ihnen. D.h., dass unter Umständen tatsächlich kein Raum mehr für Unterhaltszahlungen an dich ist.

quote:
Mein Vater ist doch so lange unterhalspflichtig, wie ich mich inner Ausbildung befinde, egal, ob ich nen Job habe oder nicht?!


Dein Vater und deine Mutter (wird gern vergessen) sind
verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen, wenn du dich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindest, normalerweise bis zum ersten Berufsabschluß.
Eigenes Einkommen von dir kann durchaus mit angerechnet werden - siehe die Beiträge von Reike und mir weiter oben. Ist dein Bedarf dadurch und durch das Kindergeld (sind ja auch immerhin 154 €) gedeckt, kann es durchaus sein, dass du keinen darüber hinaus gehenden Unterhaltsanspruch mehr hast.
In der Ausbildung wird dann ohnehin die Ausbildungsvergütung mit angerechnet.
Ohne ein paar Fakten von dir wird man dir hier jedoch weiter nichts Konkretes sagen können. Ein Anfang wäre schon mal, die schon einige Male gestellte Frage nach der Schule, die du besuchst, zu beantworten, dazu dann, ob es noch weitere Unterhaltsberechtigte gibt.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von kuschelbaerr am 11.10.2006 12:16:09

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#10
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#11
 Von 
knutshi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich besuche die Jgst. 13 eines Gymnasiums, gehe deswegen mit 20 noch zur Schule, weil ich in der Mittelstufe eine Ehrenrunde gedreht habe und mit 7 eingeschult wurde.

Mein Vater lebt mit seiner Freundin zusammen, sprich, nicht verheiratet, und hat mit dieser zwei Kinder, 10 und 7.

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#12
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#13
 Von 
knutshi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Ma hat ein Nettoeinkommen von ca 1600€.. Die Freundin meines Vaters meinte mal, dass sich sein Enkommen auf knapp 1000€ beschränkt.
Die Sache ist jedoch die, dass ich ja nun mal einige Zeit mit ihm und der Familie verbracht habe und weiß, dass sie weiß Gott nicht Arm sind.
Mein Vater hatte vor ca 4 Jahren ein Insolvenzverfahren mit seiner Firma, musste in U-Haft und darf, soweit ich weiß, auch nur bis zu einer bestimmten Summe verdienen, damit ihm das Geld nicht abgezogen wird.
Er hat mir eine Mail geschrieben, in der stand, dass er eine "Eidesstattliche Verfügung" abgeben musste und nun keinen finanziellen Verpflichtungen mehr nachkommen kann.
Wie gesagt, er hat Kohle, ich weiß es. Er gibt ohne Ende Kohle aus und läuft ständig mit 200 und 500€ Scheinen durch die Gegend. Er blättert die Kohle förmlich aus seiner Hosentasche.

Die Sache ist nur, dass man ihm das nachweisen muss und ich schon allein bei der Vorstellung anfange, zu verzweifeln.

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#14
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#15
 Von 
knutshi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deinen Beitrag!

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#16
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
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