Gerichtskostenbeihilfe???

1. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Fabula
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskostenbeihilfe???

Hallo,
ich habe vor kurzem Rat bzgl. meiner Scheidung bei einer Anwältin gesucht. Nun wird sie das weiter in die Hand nehmen. Ich habe gehört, dass es so etwas wie Gerichtskostenhilfe, Anwaltshilfe oder so gibt. Wer/wie/wie viel/ wofür bekommt man so etwas? Es wäre nett, wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte. Ich habe davon keine Ahnung?
Danke
Fabula

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Maychaos
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo...

soweit ich weiss, bekommt man Gerichtskostenhilfe, wenn man zu wenig Einkommen.Durch die Gerichtskostenbeihilfe, wird man von den Zahlungverpflichtungen dem Anwalt gegenüber freigestellt.
So das der Staat glaube ich die kosten übernimmt.
Aber eigentlich müsste dir das dein Anwalt erklären können, weil er PKH auch in normalfall beantragt für Dich..
Ich hoffe ich liege richtig.ansonsten kann jemand meine aussage bestimmt berichtigen.:)

LG

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#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

das sind zwei paar Schuhe...

es gibt den Beratungshilfeschein...damit kann man sich wie der Name schon sagt beraten lassen...

und es gibt die Prozesskostenhilfe (PKH) und wie dieser Name sagt...greift diese nur bei einem Prozess...

den Beratungshilfeschein gibts in der Rechtsantragsstelle beim AG...

die PKH wird vom Anwalt bei Gericht beantragt und nur bewilligt, wenn man bei seiner Klage Aussicht auf Erfolg hat...verliert man seinen Prozess dann z. B. hat man die Kosten der Gegenseite trotzdem zu tragen


winkserchen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Vater Klaus
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Fabula,

wenn du den Link anklickst:

http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php

kannst du dort Näheres erfahren.

Zum Einstieg insbesondere das Faltblatt "Was Sie über Beratungs- und Prozesskostenhilfe wissen sollten"

http://www.ag-lemgo.nrw.de/aufgaben/abteilng/prozesskostenhilfe.pdf

MfG
Klaus



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