Angenommen ich verliere eine Klage. An wen muss ich dann die Gerichtskosten zahlen? Und die Kosten des gegnerischen Anwalts?
Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite bei verlorener Klage
9. Juni 2016
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Frage vom 9. Juni 2016 | 00:34
Von
Status: Schüler (160 Beiträge, 4x hilfreich)
Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite bei verlorener Klage
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 9. Juni 2016 | 02:43
Von
Status: Unbeschreiblich (119996 Beiträge, 39814x hilfreich)
An denjenigen der die Kosten ausgelegt hat.
Das ist in der Regel der Kläger bzw. der durch Ihn vertretene Anwalt.
#2
Antwort vom 9. Juni 2016 | 10:31
Von
Status: Senior-Partner (6428 Beiträge, 2317x hilfreich)
und wenn der vom Kläger gezahlte Gerichtskostenvorschuss nicht ausreicht, kommt auch ne Rechnung von der Gerichtskasse.
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#3
Antwort vom 10. Juni 2016 | 05:16
Von
Status: Schüler (160 Beiträge, 4x hilfreich)
Harry van Sell
Also an den Kläger oder an seinen Anwalt? Kriegt der Anwalt die Kosten nicht von seinen Mandanten? Sonst riskiert er wenn die Gegenseite nicht zahlt.
#4
Antwort vom 10. Juni 2016 | 06:21
Von
Status: Master (4360 Beiträge, 2284x hilfreich)
ZitatAlso an den Kläger oder an seinen Anwalt? Kriegt der Anwalt die Kosten nicht von seinen Mandanten? Sonst riskiert er wenn die Gegenseite nicht zahlt. :
Der Unterlegene zahlt an den Anwalt des Obsiegenden und der leitet die Zahlungen an seinen Mandanten weiter.
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