Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite bei verlorener Klage

9. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)
Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite bei verlorener Klage

Angenommen ich verliere eine Klage. An wen muss ich dann die Gerichtskosten zahlen? Und die Kosten des gegnerischen Anwalts?

Was denn, so teuer?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119996 Beiträge, 39814x hilfreich)

An denjenigen der die Kosten ausgelegt hat.

Das ist in der Regel der Kläger bzw. der durch Ihn vertretene Anwalt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

und wenn der vom Kläger gezahlte Gerichtskostenvorschuss nicht ausreicht, kommt auch ne Rechnung von der Gerichtskasse.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Harry van Sell
Also an den Kläger oder an seinen Anwalt? Kriegt der Anwalt die Kosten nicht von seinen Mandanten? Sonst riskiert er wenn die Gegenseite nicht zahlt.

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#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Also an den Kläger oder an seinen Anwalt? Kriegt der Anwalt die Kosten nicht von seinen Mandanten? Sonst riskiert er wenn die Gegenseite nicht zahlt.


Der Unterlegene zahlt an den Anwalt des Obsiegenden und der leitet die Zahlungen an seinen Mandanten weiter.

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