Gerichtskosten nach Privatinsolvenz

9. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Partisanin
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 32x hilfreich)
Gerichtskosten nach Privatinsolvenz

Hallo,

ich bin seit kurzen raus aus der Privatinsolvenz und habe jetzt vom Amtsgericht ein Schreiben bekommen in dem mir mitgeteilt wird, dass ich 750 Euro Gerichtskostgen zu zahlen habe und es wurde mir auch ein Vordruck mitgeschickt, in dem ich meine Vermögenswerte auflisten soll. Nach Anruf beim Amtsgericht teilte man mir mit, dass ich, wenn ich das ausfülle noch ca. 2 Jahre Zeit hätte, diese 750 Euro zu zahlen.

Mein Insolvenzverwalter hat mir aber gesagt, dass von dem pfändbaren Betrag erst er (also IV) und das Gericht "bezahlt" werden und das übrige Geld an die Gläubiger geht. Die Frau vom Amtsgericht sagte, das wäre eine falsche Aussage.

Nun hab ich zwar einiges im Netz gesucht, aber da blick ich auch nicht durch.

Weiß jemand, welche Aussage stimmt?

Danke!

Diana

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Guten Morgen,

Zitat:
Mein Insolvenzverwalter hat mir aber gesagt, dass von dem pfändbaren Betrag erst er (also IV) und das Gericht "bezahlt" werden und das übrige Geld an die Gläubiger geht. Die Frau vom Amtsgericht sagte, das wäre eine falsche Aussage.

Dann sollte die Frau vom Amtsgericht schleunigst eine Nachschulung durchlaufen, die Aussage des IV ist nämlich vollkommen richtig! Wenn die eingehenden Pfändungsbeträge nicht ausreichen, die Vergütung des IV (und später Treuhänders) sowie die Kosten und Auslagen des Gerichts zu tilgen, wird der Restbetrag nach Erteilung der RSB durch die zuständige Justizkasse beim Schuldner angefordert.

Zitat:
Nach Anruf beim Amtsgericht teilte man mir mit, dass ich, wenn ich das ausfülle noch ca. 2 Jahre Zeit hätte, diese 750 Euro zu zahlen.

Auch das ist Quark! Für die Rückzahlung der Verfahrenskosten gelten die gleichen Regelungen wie bei der Prozesskostenhilfe. Somit hat der Schuldner maximal 48 Monate Zeit, die Verbindlichkeiten in Raten zu bezahlen. Die Ratenhöhe wird davon abhängig gemacht, wie viel einzusetzendes Einkommen/Vermögen der Schuldner sich anrechnen lassen muss.

Gruß
Krypton

Signatur:

Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Partisanin
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Die Summe, die durch die Pfändung einbehalten wurde, ist liegt schon bei einigen 1000 Euro, davon dachte ich, wird erst das Gericht und der IV bezahlt. Deswegen wundere ich mich jetzt über die 750 Euro.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.296 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.