>Gerichtskosten bei PKH
Ich gehe davon aus, dass die Kosten im Vergleich gegeneinander aufgehoben worden sind und PKH ohne Ratenzahlung gewährt worden ist.
Bist Du Kläger oder Beklagter?
Als Beklagter brauchst Du die hälftigen Gerichtskosten jedenfalls nicht zu zahlen.
Schreib an das Gericht (lege gegen die Kostenrechnung Erinnerung ein und beantrage sicherheitshalber Aussetzung der Vollziehung, denn grundsätzlich kann trotz Erinnerung die Forderung weiter eingezogen werden) und weise auf die gewährte PKH hin.
Als Kläger wird es schwieriger.
Ich würde trotzdem erstmal unter Hinweis auf die PKH Erinnerung einlegen und dann abwarten, wie das Gericht die Rechnung begründet.
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von salkavalka am 06.03.2011 15:52
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