>Gerichtskosten....
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben heißt, dass jeder seine eigenen Kosten (Anwalts- Gerichtskosten) zu tragen hat.
Da du ja nur zur Zahlung von € 166,00 zzgl. Zinsen verurteilt wurdest und die Klage im übrigen abgewiesen wurde heißt das, dass der Kläger im großen und ganzen unterlegen ist. Und der Verlierer zahlt (meistens) die Kosten.
Warum die Kosten gegeneinander aufgehoben worden sind, weiß ich nicht. Manchmal macht man das, wenn es sich z.B. um Familienstreitigkeiten geht und beide Parteien 'Fehler' gemacht haben.
Hat der Kläger oder der Anwalt eine Kostenaufrechnung geschickt? Letzteres kann ich mir gar nicht vorstellen. Den Kläger darauf hinweisen, dass er gem. Urteil seine Kosten selber zu tragen hat und seine Forderung abwehren. Die € 166,00 zzgl. € 8,46 Zinsen (bis 11.01.08) zzgl. € 0,0377 Zinsen für jeden weiteren Tag unverzüglich an den Kläger überweisen und gut ist.
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"Scientia potentia est."
von Was weiss ich? am 11.01.2008 10:22
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