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Gerichtskosten? Was kommt auf mich zu?

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Gerichtskosten? Was kommt auf mich zu?

Hallo, hatte am 16.07.12 eine Güteverhandlung. Ich war die Beklagte (obwohl es andersum eigtl. sein sollte). Es wurde sich darauf geeinigt das ich die offene Forderung zahle (780). Hatte Prozeßkostenhilfe bewilligt bekommen. Nun kam das Urteil und da steht drinnen was ich an die geg. Seite Zahlen soll und das ich die Kosten trage.

Nun meine Frage was an Kosten kommt den da noch auf mich zu? Und greift die Prozeßkostenhilfe?Ich weiß das wenn man verliert alles zahlen muss. Aber meine Anwältin meinte das trotz das ich verlroen habe die PKH greift und ich sie nicht bezahlen brauche. Bloß wie lange braucht das Gericht den úm mir die Gerichtskosten zuzuschicken?

indem Urteil steht nur drinnen was ich an die geg. Seite zahlen soll und das ich die kosten des Verfahrens trage ja was sind den nun die Kosten?

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von alaskaschaf am 15.08.2012 19:42
Status: Frischling (7 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Beiträge zum Thema "kommt".


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>Gerichtskosten? Was kommt auf mich zu?
quote:
Aber meine Anwältin meinte das trotz das ich verlroen habe die PKH greift und ich sie nicht bezahlen brauche.

Logo, PKH greift auch dann, wenn man verliert.

quote:
Bloß wie lange braucht das Gericht den úm mir die Gerichtskosten zuzuschicken?

Warum sollte das Gericht dir Gerichtskosten zuschicken? Die hat doch der Kläger verauslagt und das sollte via PKH übernommen werden.

quote:
was sind den nun die Kosten?

Deine Anwaltskosten, Anwaltskosten der Gegenseite und Gerichtskosten.

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von Sheldon_Cooper am 16.08.2012 11:20
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
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>Gerichtskosten? Was kommt auf mich zu?
PKH trägt im Unterliegensfalle die gegenerischen Kosten nicht!

Was nun Urteil oder Einigung?

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von Rechtsanwalt Heiko Tautorus am 17.08.2012 08:45
Status: Legende (317 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 8 User(n) bewertet)

>Gerichtskosten? Was kommt auf mich zu?
Es war ein Anerkenntnis urteil

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von alaskaschaf am 17.08.2012 10:54
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gerichtskosten? Was kommt auf mich zu?
Sie tragen die Kosten des Gegners (plus ausgeurteilte Forderung plus Zinsen); den Rest die PKH (vorbehaltlich der Rückforderung).

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von Rechtsanwalt Heiko Tautorus am 17.08.2012 11:16
Status: Legende (317 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 8 User(n) bewertet)

>Gerichtskosten? Was kommt auf mich zu?
und wann bekomm ich die rechnung vom gegner? Ne forderung vom Gegner bekomme ich ja auch nur wenn dieser Sie auch einfordert oder?

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von alaskaschaf am 17.08.2012 14:41
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Gerichtskosten? Was kommt auf mich zu?
Die "Rechnung" ist das Urteil. Da steht drin, was Sie an den Gegner zahlen müssen. Nochmals bei Ihnen den Betrag anfordern muss der Gegner nicht. Er kann einfach ohne Vorwarnung die Zwangsvollstreckung gegen Sie einleiten, was Sie beispielsweise daran merken, dass plötzlich Ihr Konto gesperrt ist und/oder der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht.

Hinzu kommen noch die Kosten des Gegners, also die von ihm gezahlten Gerichtskosten und seine Anwaltskosten. Die meldet er im Kostenfestsetzungsverfahren an. Danach bekommen Sie einen Kostenfestsetzungsbeschluss zugestellt, in dem steht, welchen Betrag Sie zusätzlich zum Urteilsbetrag an den Gegner zahlen müssen. Auch hier gilt, dass der Gegner 2 Wochen nach Zustellung die ZV einleiten kann.

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von Lari-Fari am 17.08.2012 15:51
Status: Legende (456 Beiträge)
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