Guten Tag,
... ein abschlägiger Gerichtsbeschluß ist bei Bußgeldverfahren in Verkehrsangelegenheiten sicherlich die Regel.
Allerdings kann ich bis heute nicht verstehen, weshalb die Amtsgerichte häufig Gerichtsbeschlüße verfassen ohne diese zu begründen. Ohne das ich erkennen kann weshalb eine Gerichtsentscheidung getroffen wurde kann ich doch auch nicht beurteilen ob ich hier entsprechende Rechtsmittel einlege.
Frage : Ist es grundsätzlich statthaft Gerichtsbeschlüsse ohne Begründung bei Amtsgerichten auszufertigen ?!
Gerichtsbeschluß : mit (dürftiger bzw. geringer) Aussagekraft
1. September 2015
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Frage vom 1. September 2015 | 11:51
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 29x hilfreich)
Gerichtsbeschluß : mit (dürftiger bzw. geringer) Aussagekraft
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