Gerichtsbekannter Blogger weiter im Abseits

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Haftung, Blogbetreiber, Automattic, wordpress.com
2,75 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
4

Einstweilige Verfügungen gegen US-Unternehmen Automattic als Blogbetreiber

Mit seinen im Internet publik gemachten Beleidigungen und Diffamierungen von namentlich genannten Personen katapultiert sich ein gerichtsbekannter Blogger weiter ins Abseits. Die Kanzlei BERGER LLP (Köln) erwirkte unlängst in eigener Sache mehrere einstweilige Verfügungen gegen rechtsverletzende Internet-Beiträge und nahm hierfür das US-Unternehmen Automattic, Betreiber der Blogger-Plattform wordpress.com, in die Pflicht.

Automattic wurde vom Landgericht Mönchengladbach und vom Landgericht Köln auferlegt, unter der Web-Adresse des in Kassel lebenden Bloggers beleidigende und herabsetzende Äußerungen bezüglich des Rechtsanwalts Philipp Berger zu entfernen. Sollte das Unternehmen mit Sitz in San Francisco dem nicht nachkommen, drohen ihm Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.

In den Beiträgen des Bloggers, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wird der Jurist Philipp Berger namentlich genannt und sowohl in seiner Person als auch in seiner beruflichen Tätigkeit massiv verunglimpft.

Im vergangenen September erhielt Automattic als Betreiber der Blogger-Plattform eine Email, in der das Unternehmen auf die rechtsverletzenden Äußerungen hingewiesen und aufgefordert wurde, diese Textpassagen zu löschen. Dem kam Automattic nicht nach. Deutsche Gerichte sahen daher die einstweiligen Verfügungen gegen die Beiträge als zulässig an. Äußerungen beleidigender und herabsetzender Art seien nicht durch die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es.

Das Landgericht Köln befand, Automattic hafte „aufgrund eines eigenen Verstoßes gegen die ihr obliegende Prüf- und Handlungspflicht als Störer“. Als „Störer“ könne auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, „wer – ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung“ von geschütztem Rechtsgut beiträgt. Da Automattic auf eine „klare Rechtsverletzung“ hingewiesen worden sei, müsse es „nicht nur den Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich sperren, sondern darüber hinaus Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt“, hieß es vom Gericht unter Verweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung.

In der Vergangenheit hatte bereits Google Inc, Betreiber der Blogger-Plattform blogspot.com, nach mehreren durch die Kanzlei BERGER LAW LLP erwirkten einstweiligen Verfügungen dem Kasseler Blogger sein Forum komplett entzogen.

Deutsche Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international dann zuständig, wenn die beanstandeten Inhalte einen deutlichen Bezug zum Inland haben. Das ist bei den Blogs des Kasselers der Fall.

Weiterführend:
Beschluss des Landgerichts Mönchengladbach -6 O 395/11- vom 19. Dezember 2011
Beschluss des Landgerichts Köln -28 O 724/11- vom 15. September 2011

Kontakt:

BERGER LLP

Weißhausstr. 30

50939 Köln

www.berger-law-koeln.de

Weiterführend:
Beschluss des Landgerichts Mönchengladbach -6 O 395/11- vom 19. Dezember 2011
Beschluss des Landgerichts Köln -28 O 724/11- vom 15. September 2011

Kontakt:

BERGER LLP

Weißhausstr. 30

50939 Köln

www.berger-law-koeln.de

Leserkommentare
von fepma am 21.01.2012 20:29:00# 1
na ja, das ist wohl mehr rechtsanwaltliche Wichtigtuerei des "Juristen" Philipp Berger, der sich auch hinter einer britischen LLP versteckt.
Er hat es vielleicht nötig.
Es waren ja nur einstweilige Verfügungen, die sehr leicht zu bekommen sind, er hat ja nichts unter Beweis stellen müssen.
Wer mehr über den Juristen und seine famose Mandantschaft erfahren will googelt Philipp Berger Euroweb und weiß, was davon zu halten ist ....
    
von go542943-76 am 04.04.2020 12:08:04# 2
Richtig ist, dass, nachdem ich beim OLG Düsseldorf einen Beschluss erwirkte, demzufolge der damalige angerufene Richte vom LG Mönchengladbach einen Satz zu Ende lesen musste, der Verfügungsantrag durch Philipp Berger zurück genommen wurde, was der Herr (dazu unten mehr) Philipp Berger, in der unzweifelhaft bestehenden Absicht, die Öffentlichkeit zu täuschen, sehr sorgfältig nicht berichtet.

Richtig ist auch, dass ich meinen Blog noch habe.

Richtig ist, dass die Kanzlei "BERGER LLP" und auch die Berger Law LLP nicht mehr existiert - letztere hatte laut englischem Handelsregister 858.867 Pfund (über 1 Mio Euro Schulden.

Richtig ist, dass Philipp Berger die Zulassung als Rechtsanwalt infolge derjenigen Umstände verloren hat, über welche ich berichtete und berichte.