Gerichtlicher Vergleich §794 §308

28. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.12.2013 18:27:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Gerichtlicher Vergleich §794 §308

Hallo an ALLE,
also ich muss ein wenig ausholen und hoffe das mir jemand im KLARTEXT sagen und helfen kann!
Man kann es nur teils oder in Rechtdeutsch finden und lesen das keiner (ICH zumd. nicht verstehe).

Ich habe ein GERICHTLICHEN VERGLEICH

Sprich ich habe mich bereit erklärt 70E mtl zu zahlen.
24 Mon.hat es der Gläubiger 002 bekommen da dieser älter war!
dann bekammen
gläubiger 001 + 002 je anteilig

48 mon. 52,91
48 mon. 17,10

im Beschluss vom Amtsgericht steht:

der Schuldenbereinigungsplan vom 04.03.2008 wurde angenommen.

Dieser Schuldenbereinigungsplan hat die Wirkung eines Vergleichs im Sinne des §794 Abs.1 Nr.1 Zivilprozessordnung.

Der Antrag auf eröffnung der Insolvenverfahrens und der Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung gelten als zurückgenommen §308 Abs. 2 Insolvenzordnung

Wert 300,-

Gründe:
von den Gläubigern wurde keine Einwendung gegen den Schuldbereinigungsplan erhoben (bzw. erhobene Einwendungen wurden zurück genommen) Der Paln gilt als angenommen.


Das Amtsgericht....
_________________________________________________________


SO MEINE FRAGEN SINF FOLGENDE:
Es läuft folgend ab aber was kommt auf mich zu....

6 Zahlen + 1 Jahr Ruhe (Wohlphase)

Kommen auf mich noch diese Gerichtskosten in Höhe von 1700 - 2500 zu?

Muss ich danach etwas anfordern?

Wie sieht es mit der SCHUFA aus?
(werde nie mehr schulden machen - obwohl es daran lag das ich erkrankte und ich nicht mehr zahlen konnte und die Banken nicht mit sich reden liesen!) PECH)

Wieviel darf ich Netto verdienen bei Frau
(auf 400€ - ist nicht mit in der Insolvenz!)
und 2 Kids und wenn ich über dem Schnitt liege wem teile ich dies mit?

Was erwartet mich nach den 7 Jahren.

Vielen Vielen danke und ich wünsche ein SUPER JAHR 2014 für jeden von euch da 2013 nicht besonders war.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du bist weder in der Insolvenz noch hast du irgendeine Wohlverhaltensphase. Es gibt einen gerichtlichen Schuldenbereinigugnsplan und dieser wurde abgenommen. Damit gibt es aber keine Insolvenz.

Wie hoch die Kosten sind, kann ich dir nicht sagen. 2500€ klingt aber absurd. Wenn ich das richtig verstehe, wurde vom Gericht der Gegenstandswert auf 300€ gesetzt und daraus ergeben sich die Gerichtskosten anhand einer Tabelle. Das ist dann irgendwo dreistellig. Entweder du fragst dies bei Gericht an oder du wartest den Kostenbescheid ab. Unmittelbar sobald dir klar ist, was an Kosten noch auf dich zukommen, beantrage bei Gericht eine Stundung der Kosten bis zum Ende der Ratenzahlungen an die Gläubiger. Dann hast du da vorerst ruhe, kannst die Gläubiger bedienen (wichtig, dass du unbedingst jede Rate zahlst) und dann in Ruhe die Gerichtskosten.

quote:
Muss ich danach etwas anfordern?

Sobald die letzte Rate gezahlt ist, verlangst du vom Gläubiger den entwerteten Titel im Original .

Schufa macht man sich erst nach Zahlung der letzten Rate Gedanken. Bis dahin stehen die Titel wohl sowieso als unerledigt drin. Sobald die letzte Rate gezahlt ist, verlangst du einen Erledigungsvermerk . Ab da dann drei Jahre zum Jahresende, dann ist die Schufa wieder leer sozusagen.

Du darfst verdienen, wieviel du willst. Du bist wie gesagt nicht in der Insolvenz. Seh zu, dass du genug Puffer ansparst, damit du auch bei kurzer Durststrecke die Raten zahlen kannst. Das wichtigste ist das Zahlen der Raten, denn wenn die nicht mehr bedient werden, könnte der Vergleich hinfällig werden und dann geht es mit Verspätung doch in die Insolvenz.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.12.2013 18:27:14
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Super Danke für die zügige Antwort.
Ich habe an Fenruar eine neue Arbeitstelle netto c.a. 2300-2500 €, muss ich den Arbeitswechsel mitteilen und den Überschuss an wen abtreten.

Die Gläubiger werden mich doch zum schluss hin anschreiben?!
Eins Stündung ist laut Papieren beantragt weorden.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wie hoch sind denn die Gesamt-Schulden bei den beiden Gläubigern? Ratenzahlungen ergeben ja gemäß Vergleich 5040€.

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