Gerichtlicher Mahnbescheid Seiler&Konsorten

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
saftsack
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)
Gerichtlicher Mahnbescheid Seiler&Konsorten

Vor ca. einem Monat habe ich ein Schreiben der Rechtsanwälte Seiler und Kollegen erhalten, in dem ich auf eine ausstehende Rechnungssumme der Telekom von ca. 236 € hingewiesen wurde, zzgl. Mahngebühren, etc.
Die offenen Rechnungen beziehen sich auf einen Telefonanschluß den ich zum Okt. 2009 gekündigt habe, ich wohne nachweislich nicht mehr dort, bin behördlich abgemeldet und an meinem neuen Wohnsitz neu angemeldet Es gab auch einen direkten Nachmieter der die Wohnung bis heute bewohnt.

Nach langem Hick-Hack mit der Telekom (da bei denen keiner die Grundrechenarten beherscht) bekam ich ein Schreiben, das ich mich durch die Zahlung von 109€ aus dem Vertrag "freikaufen" könne, was auch der Restlaufzeitsumme entsprach. Und falls ich damit einverstanden war, sollte ich das Einzugsformular ausfüllen und zurückschicken. Gesagt, getan, das ausgefüllte und unterschriebe Formular ging per FAX an die Telekom. Gott sei dank mit Sendebericht. Das Geld stand der Telekom ja zu und ich wollte auch bezahlen.
Leider habe ich das nicht nachverfolgt, denn die Telekom war anscheinend zu Inkompetent das Geld vom Konto abzubuchen. Erst duch den Erhalt der Post von Seiler&Wegelagerer bin ich stutzig geworden und habe meine Auszüge kontrolliert, nichts abgebucht.

Auf das erste Schreiben der Anwälte Seiler und Co. habe ich direkt mit Einschreiben geantwortet und um eine ganaue Aufstellung der offenstehenden Summe gebeten. Das kam auch alles, nachvollziehbar, aber mit keiner Ziffer identisch, was in der Seilerschen Kostenstruktur aufgeführt war. Antwort meinerseits das dies so alles nicht stimme mit Zusendung der Kopien des Telekom Schreibens & FAX Sendebericht. Als Antwort kam gestern Woche der gerichtliche Mahnbescheid, mittlerweile über einen Betrag von über 300,- €.
Nun meine Frage, ist es in meinem Fall überhaupt ratsam komplett Widerspruch einzulegen? Oder nur teilweise? Natürlich habe ich Angst vor den immer weiter steigenden Anwalts- und Verfahrenskosten, aber in vielen ähnlichen Berichten konnte ich nachlesen, das ich mich nicht in die Enge drängen lassen soll und deren Forderungen widersprechen sollte. Tatsache ist ja letztendlich, das ich die Kosten nicht verursacht habe, sondern die Telekom durch ihre Inkompetenz und Schlamperei.

Danke für die Antworten schon mal im vorraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Hatten die auf dem Formular angeboten das man das "Faxen" kann ?

quote:

Und falls ich damit einverstanden war, sollte ich das Einzugsformular ausfüllen und zurückschicken.


Wenn du das getan hast, ist die Forderung beendet.
Du wirst wohl den Zugang des Fax nicht beweisen können.

Ist die "Bedingung" für die Einstellung mit einer Frist verbunden ? Denn wenn nicht warum nicht das Formular nochmals an die Senden, diesmal mit dem Vermerk "Kopie" und per Einschreiben Rückschein.

Uwe

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#2
 Von 
saftsack
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Hatten die auf dem Formular angeboten das man das "Faxen" kann ?


Ja, das steht unten als letzter Satz mit angabe der FAX Nummer

quote:
Wenn du das getan hast, ist die Forderung beendet.
Du wirst wohl den Zugang des Fax nicht beweisen können.

Doch, ich habe den Sendebericht..

quote:
Ist die "Bedingung" für die Einstellung mit einer Frist verbunden ? Denn wenn nicht warum nicht das Formular nochmals an die Senden, diesmal mit dem Vermerk "Kopie" und per Einschreiben Rückschein.

Was ist damit genau gemeint?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Doch, ich habe den Sendebericht..


Ich hab einen auf dem Steht das ich A.Merkel bin und Guido ein Bild mit einem nakten Mann per Fax geschickt habe.

Ich meinte das wenn die Ihr Angebot nicht mit einer Frist versehen haben dieses Angebot doch immer noch gilt. Daher einfach nochmal schicken.......

Gegen den Mahnbescheid würde ich Widerspruch einlegen, sonst gilt die Forderung einfach.

Uwe

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
saftsack
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Ich meinte das wenn die Ihr Angebot nicht mit einer Frist versehen haben dieses Angebot doch immer noch gilt.

Die Frist von dem zweiten Schreiben ging bis zum 14.12, jetzt kam der Mahnbescheid. Da bringt nochmals schicken nichts..

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Zahle die "offene Forderung" die die einziehen wollten doch einfach auf das Konto der Telekom. Gegen den MB legst du Widerspruch ein.

Das teilst du auch den Seilers mit.

Uwe


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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:
Doch, ich habe den Sendebericht..

Zu dumm, das ein SENDEbericht kein ZUGANGSnachweis ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Zahle die "offene Forderung" die die einziehen wollten doch einfach auf das Konto der Telekom. Gegen den MB legst du Widerspruch ein.

Das teilst du auch den Seilers mit.


Ha ja. Und den fristgerechten Widerspruch beim Mahngericht nicht mehr zurückziehen!!! Das ist echt ganz wichtig!!

Und auf das Überweisungsformular kannst du auch noch schreiben "nur Hauptforderung", und den Kontoauszug, der die Anweisung nachweist, hebst du auf.

-- Editiert am 08.01.2011 19:09

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