Gerichtlicher Mahnbescheid Debitel

13. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Anna1208
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Gerichtlicher Mahnbescheid Debitel

Hallo,

es geht um einen Vertrag bei der Firma "mobilcom-debitel GmbH".
Zur Vorgeschichte: Ich habe im Jahre 2013 eine hohe Rechnung erhalten, welche ich zu diesem Zeitpunkt habe nicht zahlen können, da ich noch in der Ausbildung bin. Leider habe ich dies aber auch schweifen lassen, sodass ich bald darauf einen Brief des Inkasso-Unternehmens "Bayerischer Inkasso Dienst" erhielt. Der zu schuldende Betrag belief sich mit der Zeit dann auf 997,00 €. Mit dieser Firma einigte ich mich dann auf eine Ratenzahlung mit einer monatlichen Summe von 100,00 €. Die Gesamtsumme in Höhe von 997,00 € wäre im nächsten Monat nun komplett beglichen.
Nun bekam ich heute einen Brief (Mahnbescheid) vom Amtsgericht Schleswig in dem der Prozessbevollmächtigte die Rechtsanwälte Hörnlein & Feyler aus Coburg sind. Diese verlangen von mir jetzt eine Zahlung in Höhe von 663,31 €. Aufgelistet sind folgende Ansprüche:

I. Hauptforderung:
(Schuldanerkenntnis gem. Schuldanerkenntnis vom 30.12.2013)583,47 €
II. Verfahrenskoten 76,00 €
III. Nebenforderungen 3,70€
IV. Zinsen 0,14 €

Nun zu meiner Frage. Ist dies alles überhaupt rechtens?
Leider habe ich in dieser Hinsicht keinerlei Ahnung, aber ich frage mich, warum ich nun schon wieder eine so hohe Summe zahlen soll.
Ich weiß mir einfach nicht mehr zu helfen.

Auf Antworten freue ich mich sehr!!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du etwas unterschrieben? Was genau stand da drin? Insbesondere zu weiteren Gebühren und dazu, ob du bei Einhalten der Ratenzahlung weitere Schritte zu befürchten hast.

Mir scheint zwar auch, dass du über den Tisch gezogen werden sollst, aber zuerst wäre zu klären, was da exakt ablief. Dann ergibt sich das weitere Vorgehen auch (Komplettwiderspruch oder Teilwiderspruch)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.09.2014 13:01

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#2
 Von 
Anna1208
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein, ich habe gar nichts unterschrieben. Dies wurde am Telefon so abgesprochen. Desweiteren wurde nichts von weiteren Gebühren erwähnt.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zur Sicherheit nochmal die Kontoauszüge durchgehen, nicht dass beim Überweisen ein Fehler passiert ist...

Ich würde hier zunächst komplett widersprechen (Ich widerspreche komplett) und das Formular dann per Einschreiben ans Gericht zurück. Ich vermute auch, dass du von den Anwälten noch nie zuvor etwas gehört hattest. So oder so ist der Mahnbescheid dann erst mal inhaltlich total falsch. Dass noch 580€ offen wäre ist absoluter Blödsinn, wenn du schon 900€ überwiesen hast bis heute.

Kannst du das Schreiben vom Dezember 2013 einmal verlinken? Also jenes, wo die 997€ drin stehen. Zuvor mit einem Grafikprogramm sämtliche personenbezogenen Daten und Aktenzeichen entfernen. Zudem wäre hilfreich, wenn du schreibst, wie hoch die eigentliche Hauptforderung war. Um mal zu schauen, was schon an Gebühren dabei stand.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anna1208
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Da ich leider keinen Scanner besitze, tippe ich das Schreiben vom Dezember 2013 in einem Textbearbeitungsprogramm gerne einmal ab, ohne jegliche personenbezogenen Daten.

Die ursprüngliche Rechnung (ca. August oder September 2013) belief sich auf etwas über 300,00 € (Summe weiß ich leider nicht mehr genau). Dazu kamen aber die Grundgebühren bis Dezember 2013 dazu.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anna1208
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich werde es einfach hier abtippen :)

Sehr geehrte Frau XY,

nachdem Sie auf unser letztes Schreiben nicht reagiert haben, gehen wir davon aus, dass Sie die Forderung nicht bestreiten.

Wir geben Ihnen nochmals Gelegenheit, weiterführende Maßnahmen zu umgehen und Kosten zu vermeiden.

Die Gesamtforderung beläuft sich auf 997,34 €. Kosten für weitere Tätigkeiten 0,00 €.

Begleichen Sie die überfällige Forderung wertgestellt bis zum 26.12.2013.

Sollten Sie zum Ausgleich der Gesamtforderung nicht in der Lage sein, erwarten wir als Beweis Ihrer Zahlungswilligkeit eine sofortige Teilzahlung und Ihren Teilzahlungsvorschlag auf dem Ihnen bereits vorliegenden Formular.

Nach Ablauf der Frist stehen weitere Maßnahmen im Raum.

Mit freundlichen Grüßen



BID Bayerischer Inkasso Dienst AG

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sie haben 100% der Grundgebühr gefordert für die Restvertragslaufzeit trotz Kündigung? Vermutlich wurdest du mit den 997€ schon ziemlich übers Ohr gehauen.

Ich würde nun dem Mahnbescheid vollständig widersprechen (Ziffer 2) und ans Gericht zurückschicken.

Dann kommen vermutlich einige Bettelbriefe vom Inkasso bzw. dem Anwalt, du mögest doch deinen Widerspruch begründen. Auf so etwas braucht man normalerweise nicht antworten. Die werden schon wissen, dass sie nicht einmal ansatzweise so viel fordern dürfen.

Es ist zwar evtl. strittig, ob du Zinsen noch zahlen musst, aber das sind keine 500€. Da versuchen sie dich zu veralbern.

Vielleicht kann man auch vorbeugend an das Inkasso schreiben, dass du eine sofortige detailliierte Forderungsaufstellung verlangst und eine Erklärung, wieso es diesen Mahnbescheid gibt. Nach dem Motto "Was soll der Mist? Wieso fordern sich nochmal über 500€, obwohl alles nun abbezahlt ist? Soll ich erst zur Polizei gehen und sie wegen Veruntreuung anzeigen? Haben Sie das Geld beiseite geschafft statt es dem Gläubiger auszuhändigen?" Ruhig etwas lospoltern...


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.09.2014 22:57

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
ich würde nun dem Mahnbescheid vollständig widersprechen (Ziffer 2) und ans Gericht zurückschicken.


Würde ich ebenfallls so handhaben


Den Widerspruch dann nicht mehr zurückziehen auch wenn Dich die Gegenseite dazu später auffordert

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 13.09.2014 23:23

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anna1208
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Vorgestern ist ein Brief der Rechtsanwaltskanzlei Hörnlein&Feyler eingeflattert.
Folgedes stand darin:

Sehr geehrte Frau XY,

Wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 10.09.2013 (im Jahre 2013 habe ich kein Schreiben verschickt. Im september 2014 schon, aber an das Inkassobüro). Zwischenzeitlich sind wir mit dem Forderungseinzug beauftragt worden, so dass künftiger Schriftverkehr mit uns zu führen ist.

Anliegen überreichen wir die angeforderte Forderungsaufstellung. Des Weiteren verweisen wir auf die getroffene Teilzahlungsvereinbarung. Sollten Sie mit einer Rate ganz oder teilweise länger als fünf Tage in Verzug geraten wird diese Vereinbarung hinfällig und die offene Restbetrag wird zur sofortigen Zahlung fällig (nein, ich habe keinen Rechtschreibfehler. Ich habe alles genau so abgetippt, wie ich es Schwarz auf Weiß stehen hab.. Blöd, wenn Rechtsanwälte keine richtigen Sätze formulieren können :D)

Zwischenzeitlich wurde die Zustellung von Mahn- und Vollstreckungsbescheid von Amts wegen veranlasst. Bitte legen Sie in Ihrem eigenen Interesse keinen Widerspruch / Einspruch ein, damit die getroffene Vereinbarung weiterhin Bestand hat. (Aha.. Hat da jemand Schiss?)

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne - auch telefonisch - zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen



KEIN NAME UND EINE NICHT LESBARE UNTERSCHRIFT
Rechtsanwalt



Was meint ihr dazu? Soll ich nun Widerspruch einlegen oder es doch lieber lassen?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Im september 2014 schon, aber an das Inkassobüro).

Gegenstand des Schreibens ?

quote:
Anliegen überreichen wir die angeforderte Forderungsaufstellung.

Verlink mal ( Namen und Anschrift abdecken)



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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja, die Forderungsaufstellung würde mich auch interessieren.



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