Gerichte zappeln im Netz Seite 1 - del vom 08.03.2001
Gerichte zappeln im Netz
Der Gesetzgeber will Deutschland zukunftsfähig machen und international den Anschluss nicht verlieren: Deutschland soll ins Internet. Rahmengesetzgebung für den eCommerce, die schnelle Umsetzung europaweiter Vereinheitlichungen, digitale Signatur und Abschaffung der eigenhändigen Unterschrift für bestimmte Vertragsarten sorgen für einen Standort, der allen anderen Ländern ankündigt: Wir haben verstanden. Mit der Initiative "Internet für alle" sorgt die Regierung für die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechniken für Aus- und Weiterbildung, die Greencardinitiative holt IT-fähige Ausländer zu Hilfe, die unseren Unternehmen computertechnisch unter die Arme greifen.
Das sieht gut aus und macht Lust auf mehr. Auch die Präsenzen der Bundesministerien im Web halten, was die Ankündigung von Regierung und Gesetzgeber verspricht: Die Zukunft liegt im Internet.
Regierung und der Rechtsausschuss des Bundestages gehen aber noch einen Schritt weiter und lehnen sich dabei hoffentlich nicht zu sehr aus dem Fenster: Gerichtliche Zustellungen sollen zukünftig per Fax oder Email erfolgen können. Dies kommt dann auch den Rechtsanwälten, Notaren und ähnlichen Berufsgruppen zu Gute, die Schriftsätze einfach munter über die Datenautobahn schicken können, ohne kurz vor Ablauf einer Frist ihre Kanzleien zu verlassen oder eine Briefmarke anzulecken.
Fraglich ist nur, ob unsere Beamten an den Gerichten zu solch einer bahnbrechenden Umstellung schon bereit sind, denn ein Rundblick im Internet bietet ein eher jammerhaftes Bild: Nur wenige deutsche Gerichte sind mit einer überzeugenden Internetpräsenz im Netz zu finden. Einige haben zwar aussagekräftige Darstellungen und Informationen zu bieten, doch selbst der Bundesgerichtshof kleckert seine Pressemitteilungen nur auf ein paar lieblose Seiten und überlässt die übersichtliche Darstellung seiner Entscheidungen lieber anderen. Urteile in gänzlicher Länge sind nur per Post erhältlich.
Die meisten unteren Gerichte begnügen sich meist mit Visitenkarten, wenn überhaupt. Man findet sie in der Regel auf einer Seite auf dem Server ihrer Stadt, mit Angabe der Adresse und vielleicht ein bis zwei Telefonnummern. Keine Email, keine Pressemitteilungen, nichts.
Andere machen es uns mal wieder vor. Der Internationale Gerichtshof z.B. ist vorbildlich - Man könnte von einem First-Mover im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im World Wide Web sprechen. Nicht nur jedes Urteil ist in voller Länge im Internet einsehbar, auch die Argumentationen und Plädoyers lassen sich Wort für Wort online verfolgen.
Deutsche Gerichte wissen die Vorteile des Netzes, auch bei gutem Willen, nicht zu nutzen. So z.B. das Deutsche Bundespatentgericht, das mit seinen Internetseiten eigentlich aus den sonst nichtssagenden "Homepages" heraussticht. Zwar macht man sich dort Gedanken um seinen Auftritt, verkennt aber die nützlichste Eigenschaft des Netzes überhaupt. Denn klickt man auf das Briefsymbol im unteren Bereich der Gerichtspage, so öffnet sich eine neue Seite mit folgender Ankündigung:
Ihre Meinung ist uns wichtig...
Bitte senden Sie uns Anregungen und Fragen bezüglich unserer Web-Präsenz auf dem Postweg
Bundespatentgericht
IT-Referat/Webmaster
Cincinnatistr. 64
81549 München
Lothar Eichholz, Nidderau beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Grundstücksrecht, Immobilienrecht, Miet und Pachtrecht und hat Interessensschwerpunkte: Nachbarschaftsrecht, Versicherungsrecht.