Gericht weist Klage von mutmaßlichem Duogynon-Opfer ab
AFP VOM 11.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 805 Aufrufe Mehr zum Thema:Duogynon, Bayer
Schwangerschaftsmittel sorgte für Missbildungen
Die mutmaßlichen Opfer des Schwangerschaftsmittels Duogynon können den Pharmakonzern Bayer Schering nicht dazu zwingen, Daten über das Medikament offenzulegen. Das Landgericht Berlin wies eine entsprechende Klage zurück. Der zuständige Richter führte nach Gerchtsangaben in seiner mündlichen Begründung aus, dass "sämtliche denkbaren Schadenersatzansprüche" des Klägers verjährt seien.
Das Gericht argumentierte, die 30-jährige Verjährungsfrist habe spätestens im Jahre 1975 begonnen, als das Hormonpräparat an die Mutter des Klägers abgegeben worden sei. Die Auskunftsklage sei jedoch erst im Jahre 2010 und damit nach Ablauf dieser Frist erhoben worden. Das Gericht blieb damit bei seiner bereits in der mündlichen Verhandlung Ende November geäußerten Rechtsauffassung. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Die Mutter des Klägers hatte das Medikament 1975 erhalten, um zu testen, ob sie schwanger war. Als ihr Sohn zur Welt kam, lag seine Blase außerhalb des Körpers, und sein Penis war missgebildet. Mittels seiner Klage wollte Sommer erfahren, ob Duogynon dafür die Verantwortung trägt. Sein Fall war nur einer von vielen, bei denen Missbildungen nach Duogynon-Einnahme aufgetreten waren: Es kam auch zu Missbildungen der Extremitäten, Herzfehlern, offenem Rücken und offenem Bauch. 1978 zog Schering das Medikament aus dem Verkehr.
11.01.2011 - 15:01 Uhr


