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Gericht verwirft Berufung durch Ex-RAF-Terroristin Viett

AFP VOM 17.8.2012 | Nachrichten - Allgemein | 617 Aufrufe
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Berufung, Ex-RAF, Viett

Viett hatte Anschläge auf Bundeswehr "legitim" genannt

Die Geldbuße gegen die frühere RAF-Terroristin Inge Viett wegen "Billigung von Straftaten" bleibt bestehen. Das Berliner Landgericht verwarf die Berufung Vietts gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berlin, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte.

Das frühere Mitglied der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) war im November vergangenen Jahres zu einer Geldbuße von 1200 Euro verurteilt worden, weil sie bei einer Podiumsdiskussion Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr gebilligt hatte.

Medienberichten zufolge hatte es Viett während einer Rosa-Luxemburg-Konferenz in Berlin als "legitime Aktion" bezeichnet, wenn "als Anti-Kriegsaktion Bundeswehr-Ausrüstung abgefackelt wird".

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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