
Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela hat gegen die rechtsradikale NPD eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Das bestätigte der Deutsche Fußball-Bund (DFB). Hintergrund ist die Hetzkampagne der Partei gegen den Sohn einer deutschen Mutter und eines nigerianischen Vaters. Der NPD ist es fortan verboten, die Titelseite ihres so genannten "WM-Planers" mit der Rückenansicht eines Fußballers im Nationaltrikot mit Owomoyelas Nummer 25 in Verbindung mit einer fremdenfeindlichen Parole zu verbreiten.
Bei Zuwiderhandlungen droht der NPD ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die Richter schlossen sich der Begründung von Owomoyelas Anwalt an, dass die Titelseite des Heftchens den Profi von Werder Bremen in rassistischer Art und Weise diffamiere. Der Antrag wurde weiterhin damit begründet, dass die beanstandete Parole den Tatbestand der Volksverhetzung und Beleidigung erfülle.
Gleichzeitig stellten Owomoyela und der DFB Strafanzeige und Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und forderten die sofortige Beschlagnahmung des Propaganda-Materials der NPD. Owomoyela wird weiterhin wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte eine finanzielle Entschädigung fordern.
6. April 2006 - 12.39 Uhr
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