Gericht verbietet Krematorium in Gewerbegebiet
AFP VOM 2.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 442 Aufrufe Mehr zum Thema:Krematorium, Gewerbegebiet
Ort der Ruhe verträgt sich nicht mit "werktätiger Geschäftigkeit"
In Gewerbegebieten dürfen keine Krematorien mit Abschiedsraum betrieben werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Zur Begründung hieß es, dass ein Krematorium mit Abschiedsraum "ein Ort der Ruhe, des Friedens und des Gedenkens an die Verstorbenen" sei. Dies vertrage sich nicht mit einem Gewerbegebiet, das geprägt sei "von werktätiger Geschäftigkeit".
Die in Nordrhein-Westfalen liegende Gemeinde kann das Gewerbegebiet laut Urteil nun aber unter Beteiligung der Öffentlichkeit umplanen, um eine rechtliche Grundlage für das inzwischen errichtete Krematorium zu schaffen.
02.02.2012 - 15:30 Uhr
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