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Gericht untersagt auch zweite C&A-Rabatt-Aktion

AFP VOM 3.1.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 6399 Aufrufe
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C&A, Euro, Sonderverkauf, Rabatt

- Urteil gegen Preisnachlässe für alle Käufe

Das Landgericht Düsseldorf hat der Bekleidungskette C&A auch einen generellen 20-prozentigen Rabatt bei allen Zahlungen untersagt. Das Gericht erließ auf Antrag der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eine einstweilige Verfügung und drohte dem Konzern bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro (489.000 Mark). Am Donnerstag war C&A bereits der zur Euro-Einführung gewährte Rabatt bei Zahlungen mit ec- oder Kreditkarte verboten worden; daraufhin hatte der Konzern die Preisnachlässe am Freitag auf Barzahlungen ausgeweitet.

Über den von der Wettbewerbszentrale ebenfalls gestellten Antrag, bereits ein Ordnungsgeld festzulegen, entschied das Landgericht noch nicht. Dazu solle erst C&A angehört werden, erklärten die Richter. C&A wollte ursprünglich durch den Karten-Rabatt die Kunden zur Euro-Einführung von Bargeldzahlungen abhalten und so die Kassiererinnen entlasten.

C&A begründete den generellen Preisnachlass mit dem Unverständnis der Kunden über die geforderte Einstellung der bisherigen Aktion. Der Kundenwunsch habe "absolute Priorität", sagte Firmensprecher Thorsten Rolfes.

C&A hatte bereits vor der zweiten Entscheidung der Düsseldorfer Richter gegen die erste einstweilige Verfügung Beschwerde eingelegt. Diese sei für den Konzern "völlig unverständlich", sagte Rolfes.

Auf Unverständis stieß das Verbot der Rabatt-Aktion bei CDU und FDP. CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer kritisierte die Entscheidung als ein Zeichen für die Bürokratisierung in Deutschland. Er nannte es "unverständlich", dass das Gericht die Rabattaktion nicht zugelassen habe.

Die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun Kopp, erklärte, das strikte Vorgehen der Wettbewerbszentrale gegen die Rabatt-Aktion von C&A wirke wie "Sand im Getriebe" der bislang reibungslosen Euro-Umstellung. Für den Konzern werde die Aktion aber dennoch zu einem "Super-Werbegag".

4. Januar 2002 - 16.27 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002


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