Gericht untersagt NRW-Gesundheitsministerin Warnung vor E-Zigaretten
AFP VOM 23.4.2012 | Nachrichten - Allgemein | 723 Aufrufe Mehr zum Thema:E-Zigarette, Warnung, Arzneimittel
Richter: Nikotinhaltiges Liquid ist kein Arzneimittel
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) per einstweiliger Anordnung Warnungen vor Elektronischen Zigaretten untersagt. Im Gegensatz zur Auffassung des Landesgesundheitsministeriums unterlägen E-Zigaretten und nikotinhaltige Kartuschen nicht dem Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, befanden die Richter am Montag. Ihr Beschluss ist unanfechtbar. (Az. 13 B 127/12)
Das NRW-Gesundheitministerium hatte im Dezember vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien. Der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E-Zigaretten sei strafbar. Dagegen stellte das OVG fest, das nikotinhaltige Liquid für E-Zigaretten erfülle nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einstufung als Arzneimittel, weil nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum im Vordergrund stehe. Auch habe die E-Zigarette nebst Zubehör "keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung".
Steffens reagierte enttäuscht auf den richterlichen Beschluss. "Bis zum Hauptsacheverfahren wird das Ministerium die Zeit nutzen, Argumente, auf die das OVG zum Teil noch gar nicht eingegangen ist, noch deutlicher zu formulieren", erklärte sie in Düsseldorf. "Unabhängig von noch immer zu klärenden juristischen Fragen halte ich es als Gesundheitsministerin für meine Pflicht, vor möglichen gesundheitlichen Gefahren durch die E-Zigarette zu warnen", unterstrich Steffens.
Bei Elektronischen Zigaretten wird eine verdampfte Flüssigkeit inhaliert, die in der Regel Nikotin und andere Substanzen enthält. E-Zigaretten bestehen aus Gehäuse, Batterie, einem elektrischen Vernebler und einer Kartusche, die der Raucher selbst einsetzt. Wie riskant die E-Zigarette ist und welche langfristigen Schäden drohen, gilt als wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht.
23.04.2012 - 17:30 Uhr
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