Gericht setzt Zivilverfahren zu Kölner Archiveinsturz aus
AFP VOM 9.12.2010 | Nachrichten - Allgemein | 700 Aufrufe Mehr zum Thema:Archiv, Einsturz
OLG will Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten
Die juristische Aufarbeitung des Kölner Archiveinsturzes vom März 2009 zieht sich weiter in die Länge. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln setzte am Donnerstag nach eigenen Angaben drei Berufungsverfahren aus, in denen Leihgeber von Archivalien Schadenersatz von der Stadt fordern. Vor der Fortsetzung der Zivilverfahren will das OLG die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zur genauen Ursache des verheerenden Unglücks mit zwei Toten abwarten. Nach Angaben der Strafverfolger ist indes weiter offen, wann ihre Ermittlungen abgeschlossen werden können. (Az. 18 U 56/10, 18 U 59/10, 18 U 60/10)
Beim Einsturz des historischen Stadtarchivs bei U-Bahn-Bauarbeiten waren am 3. März 2009 zwei Anwohner getötet worden. Eine Vielzahl der Archivalien wurde unter dem Trümmerberg am Kölner Waidmarkt verschüttet. Die Kläger machen nun vor Gericht unter anderem geltend, die Verantwortlichen hätten vor der Katastrophe aufgrund einer Vielzahl von Anzeichen mit einem drohenden Einsturz des Archivs rechnen müssen. Zu diesen Anzeichen hätten zuvor aufgetretene Schäden am Archivgebäude und benachbarten Häusern gezählt. Im Februar 2009 hätte das Gebäude geräumt werden müssen. In ersten Instanz waren die Leihgeber vor dem Kölner Landgericht mit ihren Klagen gescheitert.
Die genaue Ursache des Archiveinsturzes ist noch ungeklärt. Derzeit werden an der Unglücksstelle die letzten verschütteten Archivalien geborgen. Anschließend soll ein sogenanntes Besichtungsbauwerk errichtet werden, damit die Ermittler den Ausgangspunkt des Unglücks tief unter der Erde begutachten können. Zur voraussichtlichen Dauer der Ermittlungen wollte sich ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag nicht äußern - zum jetzigen Zeitpunkt seien jegliche Schätzungen "unseriös".
09.12.2010 - 12:01 Uhr


