Gericht lockert Rauchverbot in Rheinland-Pfalz weiter
AFP VOM 1.8.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 5796 Aufrufe Mehr zum Thema:WHO, Rauchverbot, Deutschland
Ausnahmen künftig auch für kleinere Ein-Raum-Kneipen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof die Regelungen des Landes weiter gelockert. Ausnahmen vom Rauchverbot gelten künftig zusätzlich für Ein-Raum-Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern, wie das Gericht in Koblenz mitteilte. Dies gelte auch, wenn dort Personal beschäftigt werde. Bislang hatte das Gericht das Rauchen nur in ausschließlich inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte erlaubt.
Die Richter entschieden zudem, anders als nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Ausnahme vom Rauchverbot auch künftig nicht davon abhängig zu machen, dass in Ein-Raum-Gaststätten keine zubereiteten Speisen angeboten würden.
Der Verfassungsgerichtshof verlängerte ansonsten seine bereits im Februar erlassene Lockerung des Rauchverbots für weitere drei Monate. Innerhalb dieses Zeitraums soll auch eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden in Rheinland-Pfalz erfolgen. Die mündliche Verhandlung darüber soll am 30. September stattfinden.
4. August 2008 - 13.38 Uhr
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