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Gericht fordert mehr Transparenz bei Anzeigen im Internet

AFP VOM 25.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1183 Aufrufe
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EuGH: Firma muss bei Stichwort-Anzeigen erkennbar sein

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sorgt für mehr Transparenz bei Anzeigen im Internet. Erkundigen sich Verbraucher etwa über eine Internet-Suchmaschine nach einer bestimmten Marke, müssen sich Wettbewerber in daraufhin erscheinenden Anzeigen zu erkennen geben, urteilte der EuGH am Donnerstag. (Az: C-278/08)

Internet-Suchmaschinen werden verwendet, um das Internet gezielt nach bestimmten Stichwörtern zu durchsuchen. Um dies zu finanzieren, betreiben die Suchmaschinen-Anbieter nach Stichworten gesteuerte Anzeigensysteme. Die Anzeigenkunden können bestimmte Stichwörter buchen, bei deren Eingabe ihre Anzeige erscheint. Bei der Eingabe von Markennamen als Suchbegriff erscheinen häufig auch Anzeigen von Wettbewerbern der betreffenden Marke.

Auf eine Klage gegen den Suchmaschinen-Marktführer Google hatte der EuGH bereits am Dienstag entschieden, dass solche Angebote zulässig sind. Mit dem rein technischen Angebot solcher Anzeigen würden die Rechte von Markeninhabern nicht verletzt.

In dem neuen Streit klagt der österreichische Reiseveranstalter BergSpechte, der die ebenfalls als Marke geschützte "Alpinschule Edi Koblmüller" betreibt, gegen einen Konkurrenten. Dessen Anzeigen für konkurrierende Reiseangebote waren bei einer Suchmaschine erschienen, wenn Verbraucher dort nach "BergSpechte" oder "Edi Koblmüller" suchten.

Nach dem Luxemburger Urteil sind solche Anzeigen im Grundsatz zulässig, weil das Markenrecht nicht das Recht auf alleinige Nutzung des betreffenden Begriffs umfasst. Vorrangiger Zweck der Marken ist es nach EuGH-Rechtsprechung, den Verbrauchern eindeutige Auskunft über Hersteller und Herkunft einer Ware oder Dienstleistung zu geben. Wettbewerber dürfen daher Marken als Anzeigen-Stichwörter nutzen, sie müssen dann aber deutlich machen, dass das beworbene Angebot nicht vom Inhaber der gesuchten Marke stammt, urteilte der EuGH. Denn sonst würden die Verbraucher in die Irre geführt. Ob im Streitfall die gerügten Anzeigen dem gerecht werden, muss nun der Oberste Gerichtshof in Wien entscheiden.

25. März 2010 - 12.46 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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