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Gericht erlaubt öffentliche Videoüberwachung in Grenzen - 1/1
AFP vom 25.01.2012   |   790 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Öffentliche Videoüberwachung in Grenzen erlaubt

Gericht erlaubt oeffentliche Videoueberwachung in Grenzen

Gericht erlaubt oeffentliche Videoueberwachung in Grenzen

Auch Eingänge von Wohnhäusern dürfen erfasst werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat die vorbeugende Videoüberwachung öffentlicher Räume durch die Polizei in Grenzen erlaubt. Mit der offenen Videoüberwachung von Brennpunkten der Straßenkriminalität verfolge der Gesetzgeber das zulässige Ziel, Straftaten zu verhüten und Täter leichter verfolgen zu können, heißt es in einem in Leipzig verkündeten Urteil. Dass die Kameras dabei aber weder die Eingänge noch die Fenster von Wohnhäusern erfassen dürfen, hatte in dem strittigen Fall bereits das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg entschieden.

Dem Leipziger Urteil zufolge sind die Länder grundsätzlich zur Videoüberwachung öffentlicher Räume berechtigt, wenn dies der "Gefahrenabwehr und Strafverfolgungsvorsorge" dient. Dies rechtfertige auch den Eingriff in das Grundrecht der aufgenommenen Bürger, entschieden die Richter.

Geklagt hatte eine Frau, die auf der Reeperbahn in Hamburg lebt. Um die Kriminalität im dortigen Rotlichtviertel einzudämmen, hatten die Behörden 2006 ein Dutzend Überwachungskameras installiert. Die Videokameras können in alle Richtungen geschwenkt werden und per Zoom sogar Detailvergrößerungen in Polizeireviere übertragen, von wo aus die Kameras gesteuert werden.




Auf die Klage der Frau hatte das OVG 2010 entschieden, dass die vor dem Wohnhaus der Klägerin aufgestellte Kamera über eine sogenannte Schwarzschaltung keine Bilder von Fenstern oder Balkonen sowie der Eingangstür des Wohnhauses übertragen durfte. Der Frau reichte das jedoch nicht aus, sie forderte in letzter Instanz auch einen Stopp der Überwachung des öffentlichen Straßenraums vor dem Wohnhaus.

Ihre Klage scheiterte zwar nun in diesem letzten Punkt. Doch Hamburg hatte bereits nach dem Urteil von 2010 alle zwölf Kameras abgeschaltet, da das Schwärzen aller erfassten Hauseingänge und Fenster die Überwachung insgesamt sinnlos gemacht hätte.

25.01.2012 - 22:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011


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