Gericht billigt Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen
AFP VOM 10.10.2007 | Nachrichten - Vor Gericht | 2905 Aufrufe Mehr zum Thema:Studiengebühren, Nordrhein-Westfalen
Studenten können sich nicht auf UN-Sozialpakt berufen
Die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen sind rechtmäßig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster wies am Dienstag eine Klage der Studierendenschaft der Universität Paderborn gegen die Gebühren ab. Auf den Sozialpakt der Vereinten Nationen könnten sich Studenten nicht unmittelbar berufen, erklärte das OVG zur Begründung. (Az: 15 A 1596/07)
Nordrhein-Westfalen hatte die Studiengebühren zum Wintersemester 2006/2007 eingeführt. Im konkreten Streitfall forderte die Studierendenschaft der Universität Paderborn das Geld im Auftrag einer Studentin zurück, die lediglich unter Vorbehalt gezahlt hatte. Zur Begründung verwiesen die Studentenvertreter insbesondere auf den Sozialpakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Danach soll der Hochschulunterricht "jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht" und daher "allmählich" unentgeltlich angeboten werden.
Wie nun das OVG entschied, ist dieses Abkommen in Deutschland jedoch nicht als unmittelbar geltendes Recht anwendbar. Zudem seien die Länder nicht an Verpflichtungen gebunden, die die Bundesregierung möglicher Weise mit ihrer Unterschrift eingegangen sei. Auch das Grundrecht der freien Ausbildungswahl sei in Nordrhein-Westfalen nicht verletzt, weil wegen der dort möglichen Darlehen ein Studium weiterhin jedem "in zumutbarer Weise möglich" sei.
Der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften sprach nach der Urteilsverkündung von einer "politischen Entscheidung". Dem UN-Sozialpakt hätten auch alle Bundesländer zugestimmt, seine Nicht-Anwendbarkeit sei daher "absurd", erklärte der Verband in Berlin.
9. Oktober 2007 - 23.51 Uhr
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