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Gericht bestätigt Solarien-Verbot für Minderjährige

AFP VOM 19.1.2012 | Nachrichten - Allgemein | 707 Aufrufe
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Solarien-Verbot, Minderjährige

Gesetz wegen Hautkrebsrisikos zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat ein Sonnenstudio-Verbot für Kinder und Jugendliche bestätigt. Das 2009 beschlossene Gesetz, wonach unter 18-Jährige wegen des besonderen Hautkrebs-Risikos keine Solarien mehr nutzen dürfen, verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit von Solarienbetreibern oder die Handlungsfreiheit von Minderjährigen, entschied das Gericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Nach Auffassung der Richter verfolgt die Regelung das "legitime Ziel", Minderjährige vor UV-Strahlung zu schützen, die gerade im jugendlichen Alter Hautkrebs verursachen kann. Damit scheiterten unter anderem die Klagen eines Solarienbetreibers sowie eines damals minderjährigen Mädchens, das sich durch die Verbotsregelung in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt sah.

Das Gericht räumte nun ein, dass das Verbot den Minderjährigen zwar die Freiheit über die Gestaltung ihres Aussehens und ihrer Freizeit teilweise genommen habe. Da Aufklärungskampagnen zum Hautkrebsrisiko und freiwillige Selbstverpflichtungen der Solarienbetreiber aber erfolglos waren, durfte der Gesetzgeber aber davon ausgehen, dass Minderjährige nicht die Einsichtsfähigkeit haben, den Besuch von Sonnenstudios aus freien Stücken zu unterlassen. Den Minderjährigen bleibe aber weiterhin die Möglichkeit des Sonnenbadens im Freien und die Nutzung privater Solarien.

Wer unter 30 Jahren beginnt, regelmäßig Sonnenbänke zu nutzen, erhöht nach Einschätzung der Deutschen Krebshilfe sein Lebenszeitrisiko, an Hautkrebs zu erkranken, um 75 Prozent. Demnach erkranken pro Jahr etwa 140.000 Menschen in Deutschland an Hautkrebs, rund 3000 Bundesbürger sterben daran.

19.01.2012 - 11:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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