365.030
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » International » Gericht bestätigt Plagiatsvorwurf gegen ...

Gericht bestätigt Plagiatsvorwurf gegen Welthit "Down Under"

AFP VOM 6.7.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 963 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Down Under, Plagiat

Men at Work muss Musikfirma an Einnahmen beteiligen

Die australische Rockband Men at Work muss einen Teil ihrer Einnahmen für ihren größten Hit "Down Under" an eine Musikfirma abtreten. Ein Richter am Bundesgericht in Sydney sah es als erwiesen an, dass die Musikgruppe eine charakteristische Flöten-Melodie in dem Song aus dem Jahr 1981 von dem berühmten Volkslied "Kookaburra Sits In The Old Gum Tree" abgekupfert hat.

Die Musikfirma Larrikin hält an diesem Lied die Rechte und forderte wegen Plagiats eine Beteiligung in Höhe von 60 Prozent an den Einnahmen des Hits. Sie erhält statt einer geforderten Millionensumme allerdings nur einen weitaus kleineren Betrag.

Richter Peter Jacobson sprach dem Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von fünf Prozent der Einnahmen seit 2002 zu. Larrikin dürfte damit nach Medienberichten mehrere hunderttausend Dollar bekommen. In dem "geistreichen" Lied gebe es "mehrere Referenzen" zu anderen Hits, sagte Jacobson. Der Beitrag der beiden abgekupferten Takte aus dem Kookaburra-Song an der Gesamtmelodie müsse jedoch als "ziemlich gering" eingeschätzt werden, begründete er seine Entscheidung.

"Down Under" war in den frühen 80er Jahren ein Welthit und wurde sogar bei der Abschlussfeier der Olympischen Spiele 2000 in Sydney gespielt. Das Lied ehrt die in Australien beliebten "Vegemite"-Sandwiches und das Land, in dem "women glow and men plunder" ("wo Frauen erglühen und Männer plündern"). Es wird auch von deutschen Rundfunkstationen noch regelmäßig gespielt.

6. Juli 2010 - 08.25 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010




123recht.net ist Rechtspartner von:

365030
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110083
beantwortete Fragen
16
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Kathrin Fuchs
Kassel
Sozialrecht, Medizinrecht, Verkehrszivilrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?