Im Rechtsstreit um Niedrigpreise bei Rossmann hat die Drogeriekette einen Erfolg vor Gericht erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sprach Rossmann am Donnerstag vom Vorwurf unbilliger Behinderung anderer Unternehmen frei, wie das Gericht mitteilte. Das Bundeskartellamt hatte Rossmann vorgeworfen, Waren unter Einstandspreis verkauft zu haben und deswegen in dem Gerichtsverfahren zuletzt ein Bußgeld von 5,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen und von 300.000 Euro gegen den Inhaber Dirk Rossmann beantragt. (Az. VI-2 Kart 9/08 Owi)
Gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Kartellsenats kann die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Bundeskartellamt hatte argumentiert, Rossmann habe im Jahr 2005 in mehr als 250 Fällen insgesamt 55 Produkte unter dem Einkaufspreis verkauft und damit gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen. Demnach dürfen Unternehmen ihre Marktmacht nicht dazu ausnutzen, kleine und mittlere Wettbewerber unbillig zu behindern. Für die Berechnung der Einkaufspreise hatten die Wettbewerbshüter die Werbekostenzuschüsse, die Hersteller den Händlern gewähren und die den Absatz ankurbeln sollen, als allgemeinen Rabatt angesehen, der auf alle Produkte eines Herstellers zu verteilen sei.
Die Düsseldorfer Richter gelangten jedoch zu der Auffassung, dass die Warenkostenzuschüsse und damit die Einstandspreise im konkreten Fall anders berechnet werden müssen als vom Bundeskartellamt vorgenommen. Bei Rossmann seien Werbekostenzuschüsse in jahrzehntelanger Praxis und in Ansprache mit den Lieferanten nicht auf das Gesamtsortiment, sondern auf die konkret beworbenen Waren angerechnet worden. Nach dieser Berechnungsweise habe Rossmann die Waren jedoch nicht unter dem Einkaufspreis verkauft, urteilte der Kartellsenat.
12. November 2009 - 17.16 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2009
