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Religiös motivierte Beschneidung von Jungen ist Straftat

AFP VOM 26.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 2156 Aufrufe
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Beschneidung, Religion, Straftat

Zentralrat der Juden nennt Gerichtsurteil "unerhört"

In einem womöglich wegweisenden Urteil hat das Landgericht Köln die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Straftat bewertet. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung verwies das Gericht unter anderem darauf, dass der Körper des Kindes durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung "dauerhaft und irreparabel verändert" werde. Scharfe Kritik an dem Urteil übte der Zentralrat der Juden.

Das Kölner Gericht hatte in zweiter Instanz über die Strafbarkeit eines Arztes zu entscheiden, der einen vierjährigen muslimischen Jungen beschnitten hatte. Die Richter befanden, die mit der Beschneidung einhergehene körperliche Veränderung des Kindes laufe dessen Interesse zuwider, "später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können". Weiter heißt es in dem Urteil, auch sei das Erziehungsrecht der Eltern "nicht unzumutbar beeinträchtigt", wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als "sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam" entscheide.

Dennoch gelangte das Gericht im vorliegenden Fall zu der Auffassung, dass der angeklagte Arzt freigesprochen werden muss: Der Mediziner habe sich in einem sogenannten Verbotsirrtum befunden. Dies bedeutet, dass ein Angeklagter ohne Schuld handelt, wenn ihm bei Tatbegehung die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun.

Der Passauer Strafrechtler Holm Putzke bezeichnete das Kölner Urteil als "für Ärzte enorm wichtig, weil diese jetzt zum ersten Mal Rechtssicherheit haben". "Das Gericht hat sich - anders als viele Politiker - nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden", sagte Putzke der "Financial Times Deutschland".

Der Zeitung zufolge stellte mit dem rechtskräftigen Kölner Urteil erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch der Beschneidung unter Strafe. Laut "FTD" werden in Deutschland jährlich mehrere tausend jüdische und muslimische Jungen auf Wunsch der Eltern beschnitten. Dabei hätten Ärzte über Jahrzehnte in einer juristischen Grauzone agiert, wenn sie Jungen aus religiösen Gründen beschnitten.

Bislang hätten Ärzte sich darauf berufen können, keine Kenntnis von der Strafbarkeit religiöser Beschneidungen gehabt zu haben, berichtete die Zeitung. Mit dem Kölner Urteil entfalle nun künftig die Möglichkeit, wegen eines solchen unvermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen zu werden.

Der Zentralrat der Juden kritisierte das Urteil als "beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften". Diese Rechtsprechung sei ein ein unerhörter und unsensibler Akt", erklärte Zentralratspräsident Dieter Graumann in Frankfurt am Main. Die Beschneidung neugeborener Jungen sei fester Bestandteil der jüdischen Religion und werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert.

"In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert", unterstrich Graumann. Der Zentralrat der Juden forderte den Bundestag als Gesetzgeber auf, Rechtssicherheit zu schaffen und so die Religionsfreiheit vor Angriffen zu schützen.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



Leserkommentare
von radfahrer999 am 26.06.2012 15:56:27# 1
Wird von mir befürwortet, kommt aber für mich 35 Jahre zu spät!
    
von kmchen am 28.06.2012 17:06:44# 2
"..."In jedem Land der Welt wird dieses religiöse Recht respektiert", ..." Nur, weil es alle oder viele so machen, bedeutet ja noch lange nicht, dass es so richtig ist. Weist die Religionen und ihre Führer in Ihre Schranken. Damit meine ich auch und insbesondere die christlichen Religionen. Religionsfreiheit bedeutet auch, keiner solchen angehören zu können und nicht durch die Hintertür ständig von deren Moralvorstellungen gegängelt zu werden. Auch das schützt unser Grundgesetz. Und da Kinder diese Entscheidung noch nicht selber treffen können, muß die Religion (bzw. die Eltern) eben warten, bis es soweit ist. Das ist keine Relgionsfeindlichkeit, sondern der Inbegriff der Religionsfreiheit !
    
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