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Gericht: Razzia bei Megaupload-Gründer Schmitz illegal

AFP VOM 28.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 794 Aufrufe
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Kim Schmitz, Megaupload, Razzia, Durchsuchungsbefehl

Richterin prüft Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände

Die Razzia im Haus des Megaupload-Gründers Kim Schmitz in Neuseeland war laut Gericht illegal. Der Durchsuchungsbefehl sei unangemessen gewesen, befand Helen Winkelmann, Richterin am Obersten Gerichtshof. "Die Polizei bezog sich auf falsche Duchsuchungsbefehle, als sie das Eigentum durchsuchte und diverse Gegenstände beschlagnahmte. Durchsuchung und Beschlagnahmung waren damit illegal."

In der kommenden Woche werde sie entscheiden, ob einige der von den bewaffneten Polizisten beschlagnahmten Objekte an Schmitz zurückgegeben werden müssten, sagte Winkelmann. Zudem seien bei der Razzia sichergestellte Computerdaten unerlaubt kopiert und an die US-Behörden weitergeleitet worden, erklärte sie. Die US-Behörden werfen Schmitz Verletzung des Urheberschutzes sowie Betrug vor und fordern seine Auslieferung. Demnach soll Schmitz allein 2010 rund 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) durch seine Internetaktivitäten verdient haben.

Der gebürtige Deutsche war bei der Razzia in Neuseeland festgenommen und einen Monat später gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Das 2005 gegründete Internetportal Megaupload wurde geschlossen. Eine Anhörung zu den Auslieferungsanträgen der USA soll voraussichtlich am 20. August stattfinden. Sollte Schmitz vor ein US-Gericht gestellt werden, droht ihm die Maximalstrafe von 20 Jahren Haft.

Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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