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Gericht: Profifußballer sind abschreibbares Wirtschaftsgut

AFP VOM 1.2.2012 | Nachrichten - Allgemein | 357 Aufrufe
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Wirtschaftsgut, Abschreibung, Profifußballer

Ablöse muss über Vertragslaufzeit geltend gemacht werden

Bundesligavereine können Ablösezahlungen für Fußballprofis nicht auf einen Schlag bei der Steuer absetzen. Sie müssen die Aufwendungen für die Spieler als "immaterielles Wirtschaftsgut" über die gesamte Vertragslaufzeit abschreiben, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschied. (Az: 1 R 108/10)

Laut Gericht muss das Steuerbilanzrecht die wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Markt für Einkauf und Verkauf von Profispielern abbilden. Vor diesem Hintergrund sei die verbandsrechtlich abgesicherte exklusive Einsatzmöglichkeit eines Spielers "eine eigenständige vermögenswerte Position des Vereins, die bei der Bilanzierung berücksichtigt werden müsse". Solange die Verhältnisse auf dem Lizenzspielermarkt selbst nicht als rechts- oder sittenwidrig angesehen werden, sei eine daran anknüpfende Besteuerung nicht verfassungswidrig.

01.02.2012 - 12:30 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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