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Gericht: Keine Mitbestimmung bei der Zuweisung von Büros

AFP VOM 31.5.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 5480 Aufrufe
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Zuweisung, Büro, Betriebsrat

- Bundesarbeitsgericht weist Betriebsrat der Volksfürsorge ab

Die Zuweisung eines Büros oder anderer Arbeitsmittel unterliegt nicht der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Das hat am Dienstagabend das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Es lehnte damit die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG über die Ausstattung von Außendienstmitarbeitern mit eigenen Büros ab. (Az: 1 ABR 22/04)

Ihren Bezirksdirektoren stellt die Volksfürsorge erst ab einem bestimmten Umsatz ein an den Zentralrechner der Versicherung angeschlossenes Büro zur Verfügung und weist ihnen dann zusätzlich einen eigenen Innendienstmitarbeiter zu. 2001 und 2002 wurde die Schwelle für die Einrichtung solcher Büros jeweils deutlich erhöht. Ohne Erfolg verlangte der Betriebsrat hierbei seine Beteiligung.

"Die Zuweisung bestimmter Arbeitsmittel ist keine mitbestimmungspflichtige Lohngestaltung", entschied das BAG - selbst dann nicht, wenn die Außendienstler dadurch bessere Arbeitserfolge und damit auch höhere Provisionen erreichen könnten.

31. Mai 2005 - 21.26 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005


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