Gericht: Kasse muss Kosten für Misteltherapie bei Krebs erstatten
AFP VOM 8.4.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 8622 Aufrufe Mehr zum Thema:Misteltherapie, Krebs, Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine Misteltherapie bei Krebs tragen. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, gegen das die beklagte Krankenkasse allerdings Berufung einlegte. Die Düsseldorfer Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Hinweis, das einer Brustkrebs-Patientin verordnete Mistelprärat zähle nicht zu den rezeptfreien Arzneien, die der Gesetzgeber von der Versorgung ausgeschlossen habe. Mit dem Fall wird sich demnächst in zweiter Instanz das Landesozialgericht in Essen befassen (Az. S 8 KR 321/04)
Nach Gerichtsangaben hatte die Kasse die Kostenübernahme mit der Begründung verweigert, seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform seien Kosten für Mistelpräparate nur bei einer palliativen Therapie erstattungsfähig, also im fortgeschrittenen Stadium des Tumorleidens. Im vorliegenden Fall hatte der Arzt der vergleichsweise jungen Patientin jedoch bereits in der Anfangsphase der Erkrankung ein Kassenrezept über das anthroposophische Mittel ausgestellt. Dennoch müsse die Kasse die Kosten dafür übernehmen, urteilte nun das Gericht. Das Präparat diene zur Behandlung einer schwer wiegenden Erkrankung und erfülle zudem den erforderlichen Therapiestandard. Damit gehöre es zu jenen Arzneien, die vom Vertragsarzt nach den Arzneimittelrichtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses ausnahmsweise verordnet werden könnten.
8. April 2005 - 10.39 Uhr
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