Das Verwaltungsgericht (VG) Kassel hat die Stallpflicht für Hühner bestätigt. Angesichts der "erheblichen Seuchengefahr" stehe den Haltern in der Regel keine Befreiung zu, heißt es in dem am Freitag bekannt gegebenen Beschluss. (Az: 5 G 354/06)
Damit wies das Gericht den Eilantrag eines Halters aus Nordhessen ab. Er hält im Landkreis Waldeck-Frankenberg acht Legehennen und einen Hahn in Freilaufhaltung. Nachdem das Bundeslandwirtschaftsministerium Mitte Februar die Stallpflicht angeordnet hatte, beantragte er beim Landkreis eine Ausnahmegenehmigung: Bislang sei in ganz Hessen kein Fall der Vogelgrippe aufgetreten, und die Gefahr der Einschleppung durch Zugvögel sei in seiner Region gering. Demgegenüber sei die Stallpflicht Tierquälerei und könne zu anderen Krankheiten führen, die ebenfalls auf den Menschen übertragbar seien. Um die Risiken gegeneinander abwägen zu können, beantragte der Halter, ein Sachverständigengutachten einzuholen.
Der Landkreis lehnte die Ausnahme ab und drohte ein Zwangsgeld von 100 Euro je Tier an, wenn die Hühner nicht in den Stall kommen. Einen Eilantrag des Halters gegen diese Entscheidung wies das VG Kassel nun ab, ohne das geforderte Gutachten einzuholen. Die Stallpflicht solle einer bundesweiten Verbreitung der Vogelgrippe vorbeugen. Daher könne nicht abgewartet werden, bis im Landkreis die ersten Fälle aufträten, hieß es zur Begründung. Gegen den Eilbeschluss kann der Halter Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
10. März 2006 - 14.18 Uhr
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