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Gericht: Homezone-Angebote für Handy müssen etwas kosten

AFP VOM 21.10.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 527 Aufrufe
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Dumping, Mobilfunkbetreiber

Bundesnetzagentur darf kein Dumping durch Mobilfunk zulassen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat möglichen Dumping-Wettbewerb von Mobilfunkbetreibern gegen Festnetzanschlüsse unterbunden. Nach zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen muss die Bundesnetzagentur Mindestpreise festsetzen, die die Mobilfunkbetreiber für die Zustellung eines Anrufs in die Wohnung verlangen. (Az: 6 C 18.09 und 19.09)

Strittig sind sogenannte Homezone-Tarife. Dabei wird der Festnetzanschluss durch Mobilfunk ersetzt. Die Kunden bleiben über eine vermeintliche Festnetznummer erreichbar, der Anruf wird aber über Mobilfunk zugestellt, wenn sich das Handy an einem festgelegten Ort befindet, meist die eigene Wohnung.

Die Bundesnetzagentur hatte solche Tarife genehmigt, ohne Mindestpreise festzusetzen, die der Mobilfunkanbieter für die Zustellung eines normalen Festnetz-Anrufs in eine solche Homezone verlangen muss. Die Festnetzanbieter M-Net in München und NetCologne in Köln befürchten Dumpingangebote, die sie vom Markt verdrängen könnten.

Dem ist das Bundesverwaltungsgericht gefolgt. Es bestätigte den Regulierungsbedarf im Wettbewerb zwischen Festnetz und Mobilfunk. Die Genehmigungen der Bundesnetzagentur liefen aber auf eine regulierungsfreie Preisgestaltung der Mobilfunkbetreiber für die Homezone-Anschlüsse hinaus. Die Bundesnetzagentur müsse aber gegen das Festnetz gerichtete Dumpingpreise sicher ausschließen. Die Annahme, die Kunden würden vergünstigte Homezone-Telefonate gegebenenfalls durch Aufschläge an anderer Stelle selbst bezahlen, könne zwar zutreffen, reiche aber zum Schutz der Festnetz-Wettbewerber nicht aus.

21. Oktober 2010 - 12.40 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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