Hohe Wellen vor den Seychellen sind keine Reisemangel. Das entschied das Landgericht Hannover am Montag. Abgewiesen wurde damit die Klage eines Familienvaters, der mit Frau und Tochter eine 27.000 Euro teure 14-jährige Reise auf die Seychellen unternommen hatte und dort wegen des schlechten Wetters mit hohen Wellen weder schwimmen noch schnorcheln konnte.
Der Mann verlangte vom Reisekonzern TUI 25 Prozent des Reisepreises zurück. Der Kläger musste sich aber jetzt vom Landgericht Hannover belehren lassen, dass "kein verständiger Reisender erwarten könne, dass ein Reiseveranstalter durch die allgemeine Klimabeschreibung im Reiseprospekt generelle Unwägbarkeiten der Natur und deren Folgen ausschließen wolle". Mit den hohen Wellen habe sich nur "ein natürliches Risiko von Meer und Wetter verwirklicht, das vom Reisenden grundsätzlich hingenommen werden muss". (Az. : 1 O 209/07.)
17. August 2009 - 12.50 Uhr
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