Gericht: Bierbikes brauchen Sondergenehmigung
AFP VOM 23.11.2011 | Nachrichten - Allgemein | 712 Aufrufe Mehr zum Thema:Bierbikes, Sondergenehmigung
Sogenannte Bier- oder Partybikes dürfen nur mit Sondergenehmigung auf öffentlichen Straßen fahren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Mittwoch in Münster veröffentlichten Urteil. Die von Feiernden über Pedale angetriebenen Gefährte stellten sich "bei einer Gesamtschau als rollende Veranstaltungsfläche dar", befanden die Richter. Ihr Hauptzweck sei, Feiern und Partys auf der Straße zu ermöglichen. Daher könne von einer "Nutzung der Straße zum Verkehr" nicht mehr gesprochen werden. (Az. 11 A 2325/10 und 11 A 2511/11)
Dem Urteil zufolge müssen Vermieter von Bierbikes künftig eine Sondernutzungserlaubnis beantragen. Eine solche Erlaubnis komme etwa mit Einschränkungen auf bestimmte öffentliche Straßen oder auf bestimmte Zeiten in Betracht, teilte das Gericht weiter mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zwar ließ das OVG die Revision nicht zu, gegen diese Entscheidung ist aber Beschwerde möglich.
23.11.2011 - 16:00 Uhr


