Hunde, die Artgenossen beißen, dürfen nach einer Gerichtsentscheidung nicht automatisch von Behörden als gefährlich eingestuft werden. Wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hervorgeht, kann ein Biss unter bestimmten Umständen zum natürlichen Verhalten eines Hundes gehören. Ein Hund sei erst dann als gefährlich einzustufen, wenn dieser trotz "erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik des anderen Hundes" zubeißt. Besitzer von "gefährlichen Hunden" müssen vielerorts erheblich mehr Steuern zahlen und Auflagen befolgen, wie das Gericht mitteilte.
23. März 2006 - 16.19 Uhr
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