
Wenn die Baukosten wesentlich höher sind als vorher veranschlagt, kann der Architekt zu Schadenersatz verpflichtet werden. Das entschied das Oberlandesgericht Köln, wie die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund am Donnerstag mitteilte. Geklagt hatten Bauherren, die einen Architekten mit dem kompletten Bauvorhaben beauftragt hatten. Schließlich wurde deren Bau aber um rund ein Drittel teurer als vom Architekten veranschlagt. Der Architekt muss dem Urteil des Kölner OLG zufolge nun dem Bauherrn die gesamte Summe erstatten, die über den veranschlagten Kosten liegt. (Az: 19 U 128/06)
3. Mai 2007 - 11.59 Uhr
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